Schädelbruch des Babys nicht bemerkt

VN / 11.05.2026 • 11:05 Uhr
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EckertDie angeklagten Eltern beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Eltern wegen Vernachlässigung ihres verletzten Kindes vor Gericht.

Feldkirch Woher das kleine Mädchen den Schädelbruch hat, kann nicht nachgewiesen werden. Als wahrscheinlichste Ursache sieht die Gerichtsmedizin einen Sturz des halbjährigen Kindes. Die Verletzung wurde den Eltern somit im Strafprozess nicht vorgeworfen. Es ging somit um die Frage, ob die beiden das Kind damals Anfang Oktober 2025 zu spät zum Arzt brachten und ob dies strafrechtlich vorwerfbar ist.

Schwellung bemerkt

Die Eltern glauben, dass das Kind gefallen ist und sich dabei verletzt hat. Doch zunächst fiel ihnen nichts Grobes auf, dann entdeckten sie eine Schwellung am Kopf der Tochter. Die 32-jährige Mutter beobachtete ihr Kind und sagt aus: “Sie hat normal geschlafen, normal gegessen, mir ist äußerlich außer der Beule eigentlich nichts aufgefallen.”

Sie habe es auch für möglich gehalten, dass ihre Tochter die ersten Zähne bekomme und deshalb weine. Kurz zuvor sei sie auch einmal beim Kinderarzt gewesen, weil die Kleine Fieber hatte. Der Mediziner habe gemeint, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit gleich zum Arzt gehen müsse, so die Erstangeklagte. Der Kindesvater und die Frau besprachen sich wegen der Beule, der Mann musste arbeiten. Die Frau spricht nicht so gut Deutsch, deshalb ging sie nicht sofort zum Arzt, sondern erst am nächsten Tag gemeinsam mit ihrem Mann. Insgesamt handelt es sich aber lediglich um einen Tag “Verzögerung”. Dann wurde das Kind untersucht.

Schwer festzustellen

Die Eltern machten sich schlussendlich nämlich Sorgen, weil die Kleine bei Berührung der Beule weinte und man sie nicht seitlich hinlegen konnte. Gerichtsmedizinerin Marion Pavlic gibt Auskunft darüber, dass es für Laien nicht so offensichtlich ist, ob ein Kind eine derartige Verletzung hat. “Es kommt darauf an, ob es normalerweise ein ruhiges Kind ist, ob es eher häufig weint, wie es sich im Allgemeinen verhält, es gibt Kinder, die mit sieben Monaten durchaus auch immer wieder einmal Weinphasen haben”, so die Expertin.

Dass das Verhalten nicht richtig war, macht Richter Alexander Wehinger deutlich. Doch am Ende sind die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Vernachlässigung des Babys nicht erfüllt. Auch dürften die Eltern keinen Vorsatz gehabt haben, ihr Kind zu vernachlässigen, indem sie lediglich einen Tag später zum Arzt gingen. Der Freispruch für die beiden bislang Unbescholtenen ist nicht rechtskräftig.