Seit Monaten unbenutzt: Warum diese Fasssauna nicht erlaubt ist

Gertrud Neurauter wollte ihr Ferienhaus mit einer Fasssauna aufwerten. Stattdessen kämpft sie seit Monaten mit Behörden und Auflagen.
brand Eine Fasssauna steht seit einem halben Jahr im Garten eines 200 Jahre alten Hauses in Brand. Sie ist unbenutzt, weil sie behördlich nicht in Betrieb genommen werden darf. Die Privatvermieterin Gertrud Neurauter will das jedoch nicht hinnehmen und hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet.


Mittlerweile hat sie einen ganzen Ordner mit Unterlagen angesammelt. Sie hat der Wirtschaftskammer, der Gemeinde, der Bezirkshauptmannschaft, dem Land und dem Bundesministerium geschrieben. „Keiner will Verantwortung übernehmen“, sagt Neurauter, die von einer Behörde zur nächsten geschickt wird.


Das Bäderhygienegesetz
In dem Ferienhaus, das sie und ihr Lebensgefährte vermieten, haben bis zu acht Personen Platz. Der Beherbergungsbetrieb wäre damit grundsätzlich von einer Betriebsanlagengenehmigung ausgenommen. Durch die Fasssauna greift jedoch das Bäderhygienegesetz, wodurch eine solche Genehmigung erforderlich wird. Für ihr 200 Jahre altes Walserhaus hätte das weitreichende Folgen.


Im Zuge des Verfahrens müsste Neurauter zahlreiche Unterlagen vorlegen, darunter ein Abfallwirtschaftskonzept. Auch baulich müsste sie zahlreiche Vorschriften erfüllen. Die Brüstung müsse erhöht, die Fenster höher angesetzt werden. Zudem seien die Raumhöhen im mehr als 200 Jahre alten Haus zu niedrig. Die heutigen Anforderungen ließen sich in dem historischen Gebäude nur mit umfangreichen Umbauten umsetzen. Das wäre „ein wahnsinnig hoher Aufwand“. Ohne die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung darf die Fasssauna nicht in Betrieb genommen werden.

Das Bäderhygienegesetz, unter das die Fasssauna fällt, richtet sich an öffentliche Wellness- und Bäderanlagen. „Es ist doch nur eine Fasssauna und keine Saunaanlage im Wellnesshotel“, kritisiert Neurauter. „Die Kleinbetriebe werden außen vor gelassen. Wir Kleinstvermieter bräuchten ein eigenes Gesetz.“

Der Sachverhalt ist kompliziert und eigentlich doch so einfach. Im Bäderhygienegesetz müssten lediglich die zwei Wörter „nicht anzuwenden“ ergänzt werden. Damit wären kleine Beherbergungsbetriebe mit höchstens 30 Gästebetten von den Bestimmungen ausgenommen und „alles geregelt“, sagt sie. Dann könnten kleine Beherbergungsbetriebe eine Sauna für ihre Gäste in Betrieb nehmen. „Wir wollen den Gästen nur eine Zusatzleistung anbieten“, argumentiert Neurauter.

Jetzt liegt die Anfrage auf Gesetzesänderung beim Sozialministerium. „Die müssen es entscheiden“, sagt Neurauter. Die zwei Wörter, die ergänzt werden müssten, seien dort bekannt. „Keiner fühlt sich zuständig. Alle sagen, wir sind dran“, moniert Neurauter.

Der Abbau droht
Für sie gibt es nur zwei Optionen: Entweder das Sozialministerium ändert das Gesetz oder Gertrud Neurauter muss die Fasssauna wieder abbauen. „Die Bezirkshauptmannschaft sagt, ich muss die Fasssauna sofort entfernen.“ Das war bereits im Winter. Sie hat jedoch eine Verlängerung erhalten, weil sie im Winter die Fasssauna nicht abbauen konnte und im April das Grundstück von Freifläche auf Baufläche umwidmen ließ. Die Fristverlängerung ist inzwischen ausgelaufen.

Wäre das Walserhaus ein Privathaus und würde Neurauter mit ihrem Lebensgefährten Georg Königer darin wohnen, wäre die Fasssauna nach ihren Angaben deutlich einfacher zu realisieren. „Da bräuchte ich nicht einmal einen Rauchfangkehrer.“ Durch den Beherbergungsbetrieb habe sie jedoch „tausend Auflagen“.

„Wir hängen in der Luft“, sagt die Satteinserin. Momentan schwanke sie „zwischen Weiterkämpfen und Abbauen“, zuerst wolle sie jedoch die Antwort des Sozialministeriums abwarten.
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