Mit Chlorspray Einbruchsspuren verwischt

VN / 24.06.2026 • 13:20 Uhr
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Die Angeklagten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.Eckert

Vierköpfige Einbrecherbande erbeutete 21.000 Euro, nun wurde sie verurteilt.

Feldkirch Seit 12. Dezember vergangenen Jahres sitzen die drei italienischen Brüder und ein kroatischer Komplize in U-Haft. Beim letzten Coup wurden sie erwischt und ins Gefängnis gesteckt. “Hier handelt es sich um vier waschechte Vollprofis, die arbeitsteilig vorgingen und entsprechend Beute machten”, so Staatsanwalt Marco Mazzia in seinem Eröffnungsplädoyer beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Ursprünglich wurde dem Quartett ein Schadensbetrag von 72.000 Euro angelastet. Doch für einen Einbruch in Feldkirch gab es zu wenig Beweise. Der Staatsanwalt spricht zwar vom selben “Modus Operandi”, doch für den Schöffensenat ist die ähnliche Vorgangsweise kein ausreichender Beweis für die Täterschaft der vier Männer. DNA der Männer wurde keine sichergestellt, und allein das Auffinden einer Atemschutzmaske reicht nicht als Beweis aus.

Objekte ausspioniert

Die Einbrüche liefen so ab, dass Objekte ausspioniert wurden, beispielsweise zwei Wohnungen in Dornbirn und eine weitere in Schwarzach. Danach wurden Türen oder Fenster aufgehebelt, Bargeld und Schmuck erbeutet. Mit einer chlorähnlichen Flüssigkeit wurden danach penibel alle Spuren verwischt. Die Männer sind 24, 25, 33 und 36 Jahre alt und bis auf einen mehrfach wegen ähnlicher Diebstähle vorbestraft. Auch Haftstrafen säumen ihren Lebensweg. Einen der Einbrüche streiten sie vehement ab, Beweise gibt es zu wenige, somit reduziert sich der Schaden stark. Zum Rest sind sie geständig, und sie haben – mithilfe von Verwandten – den Gesamtrestschaden in der Höhe von 21.000 Euro gutgemacht.

Schon wieder frei

Der Erstangeklagte wird aufgrund seiner Vorstrafenbelastung zu drei Jahren Haftstrafe verurteilt. Zwei weitere Einbrecher bekommen zwei Jahre Haft. Der bislang Unbescholtene bekommt ebenfalls zwei Jahre, davon werden allerdings 18 Monate auf Bewährung ausgesprochen. Da er bereits seit 12. Dezember in Haft sitzt, kann er unmittelbar nach dem Schuldspruch das Gefängnis wieder verlassen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Wären die Männer nicht geständig gewesen, wären die Haftstrafen in Richtung fünf und sechs Jahre gegangen. Auch die gesamte Schadensrückzahlung hat dazu beigetragen, dass die Haft nicht höher ausgefallen ist.