“Es war eine Kurzschlussreaktion”: Alko-Lenker nach Unfall verurteilt

VN / 27.07.2026 • 15:40 Uhr
"Es war eine Kurzschlussreaktion": Alko-Lenker nach Unfall verurteilt
Für den Beschuldigten hat der von ihm verursachte Unfall weitreichende Konsequenzen. eckert

Unschuldiges Opfer überlebte nach Frontalkollision in Andelsbuch nur mit viel Glück.

Feldkirch Der 22-jährige Techniker ist still und in sich gekehrt, auch er kann die Bilder vom 24. Jänner dieses Jahres nicht vergessen. Er war unterwegs, trank über den Durst und brachte es schlussendlich auf 1,82 Promille. In Andelsbuch herrschten winterliche Verhältnisse, dennoch machte er sich mit seinem Pkw auf den Weg. Kurz vor Mitternacht kam es im Bereich Sporeneggbrücke in Andelsbuch zu dem folgenschweren Verkehrsunfall. Der Lenker war zu schnell unterwegs, überquerte die Fahrbahnmitte und zwang die entgegenkommende 20-jährige Lenkerin zu einem Ausweichmanöver, wodurch es zu einer Frontalkollision kam.

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“Eigentlich wollte ich bei meinem Vater schlafen, dass ich stattdessen noch gefahren bin, war eine Kurzschlussreaktion”, stammelt der bislang Unbescholtene als Angeklagter vor Gericht.

Schwerste Verletzungen

Die junge Rezeptionistin wurde bei dem Aufprall im Wagen eingeklemmt und erlitt schwerste Verletzungen. Wenn man die Bilder von ihrem Pkw sieht, grenzt es an ein Wunder, dass sie den Unfall überlebte. Sie musste notoperiert werden, hatte etliche offene Brüche an den Beinen und weitere Verletzungen. Zwei Wochen lag sie im Spital, immer wieder Operationen, auch jetzt ist noch eine ausständig, weil die vielen Metallplatten und -schrauben wieder entfernt werden müssen. Täglich musste sie sieben Tabletten nehmen, sie erhielt einen Schmerzkatheter zur Nachdosierung, damit sie die Schmerzen überhaupt aushalten konnte. Drei Monate war sie auf Krücken angewiesen, sie muss weiterhin zur Physiotherapie gehen und ist immer noch nicht schmerzfrei.

Weitreichende Konsequenzen

Der junge Lenker, der vom Unfall ebenfalls gezeichnet ist, wird zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Die Verfahrenskosten belaufen sich durch ein Gutachten auf 10.000 Euro, 8000 davon werden dem Techniker auferlegt. 2000 Euro hat er bereits Teilschmerzengeld bezahlt, weitere 2000 Euro spricht das Gericht dem Opfer zu. Somit liegen die finanziellen Folgen derzeit bei 16.500 Euro. Ein Zivilprozess wird folgen, dort geht es um weitere Ersatzleistungen. Das Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung ist rechtskräftig. Mildernd waren vor allem das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit, die teilweise Schadenswiedergutmachung und die Entschuldigung beim Opfer. Eine Nachschulung steht außerdem an.