Syrer schlugen auf Bahnsteig brutal zu

VN / 02.06.2026 • 18:06 Uhr
Angeklagter Prozess Bahnhof Lochau.jpg
EckertFür diesen Angeklagten des beschuldigten Duos setzte es die härtere Strafe.

Zwei Männer nach Attacke beim Bahnhof Lochau verurteilt.

Feldkirch Die beiden jungen Männer im Alter von 19 und 20 Jahren kamen nach Österreich, weil in ihrer Heimat Krieg und Gewalt herrschen. Doch nun sitzt der 19-Jährige zum vierten Mal auf der Anklagebank. Erst kürzlich wurde er wegen genau derselben Vorgehensweise zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Vier Monate Bewährungsstrafe sollten ihn vor weiteren Schlägereien abhalten. Doch die Rute im Fenster hat nicht gewirkt. In Lochau schlug und trat er mit einem Landsmann auf ein 38-jähriges Opfer brutal ein. Nun wurden die beiden Asylanten verurteilt.

Unglaublicher Vorfall

Mitten am Nachmittag kam es am 5. März am Lochauer Bahnhof auf einem Bahnsteig zu einem Streit. Offenbar spuckte ein 38-jähriger Tunesier die beiden Syrer an, beleidigte sie und sorgte somit als Erster für eine heftige Provokation. Doch die beiden Syrer reagierten mit brutaler Gewalt, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Sie schlugen auf das Gegenüber ein, der Tunesier ging zu Boden, die beiden schlugen und traten weiter auf den Mann ein. Dieser rappelte sich auf, wurde wieder zu Boden gebracht. Beherzte Passanten riefen „He! Aufhören! Jetzt ist es genug! “. Danach war der Angriff dann vorbei, dem Tunesier ist mit viel Glück nicht viel passiert. Ein paar Schürfwunden und Prellungen. „Am Kopf ist es purer Zufall, wenn jemand nicht schwer verletzt wird“, macht Richterin Kathrin Feurle in der Urteilsbegründung deutlich.

Uneinsichtig

Der 19-Jährige saß bis zum Prozess in U-Haft, immerhin ist es seine vierte Verurteilung. Beide Männer spielen vor Gericht ihre Schläge und Tritte herunter, doch insgesamt sind es sechs unbeteiligte, objektive Zeugen, die den Vorfall beobachteten. Und alle schildern Tritte und Faustschläge, selbst als das Opfer bereits am Boden lag.

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Verteidiger Martin Kloser betont, dass der Tunesier auch kein „Ministrant“ sei und mit der massiven Provokation den Streit angezettelt habe, räumt aber ein, dass zumindest eine „normale“ Körperverletzung auf die Rechnung seines Mandanten gehe. Auch Matthias Kucera, Verteidiger des Zweitangeklagten, sagt: „So ein Verhalten können wir in unserer Gesellschaft nicht tolerieren“. Beide Verteidiger sprechen sich aber dagegen aus, dass die beiden Männer die Absicht hatten, das Opfer schwer zu verletzen.

Der Schöffensenat entscheidet dennoch, es war eine versuchte, absichtlich schwere Körperverletzung, somit Strafrahmen bis zu zehn Jahre. Die verhängten Strafen: Zwölf Monate Bewährungsstrafe plus 1440 Euro Strafe für den bislang Unbescholtenen. Zwölf Monate unbedingte Haft für den Rückfallstäter, dazu noch 16 Monate auf Bewährung. Bewährungshilfe und Antiaggressionstraining gibt es zusätzlich. Das Urteil ist rechtskräftig.

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