57-Jährige tötete ihre Mutter: So lautet das Urteil

Psychisch kranke Unterländerin musste sich vor dem Schwurgericht verantworten.
Feldkirch Über 22 Jahre lang war die Betroffene im Sozialbereich tätig, verheiratet und gesellschaftlich integriert. Doch ihre psychischen Beschwerden machen der zuletzt Arbeitslosen schon länger zu schaffen. Sie bekam Medikamente, um ihre Unruhe und ihren übertriebenen Bewegungsdrang unter Kontrolle zu bringen.
Doch immer wieder – so heißt es jedenfalls im Bekanntenkreis – soll sie diese Medikamente abgesetzt und zudem reichlich getrunken haben. Offiziell kommt dies im Prozess nicht zur Sprache, denn die Verteidigung beantragt, die Zuhörer über weite Teile auszuschließen. Somit finden sowohl die eingehende Einvernahme der Frau als auch der Vortrag des Gutachtens von Gerichtspsychiater Reinhard Haller hinter verschlossenen Türen statt. Über die Psyche und die Lebensumstände der 57-Jährigen wird somit kaum etwas offiziell bekannt.
Gerichtsmedizin rekonstruiert
Dafür sind die Ausführungen der Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz sehr ausführlich und eindrücklich. Sie hat bei dem 78-jährigen Opfer zahlreiche Abwehrverletzungen festgestellt und stellt klar: “Das Gesamtbild der Verletzungen zeugt eindeutig von fremder Gewalteinwirkung.” Anfangs hatte Verteidiger Martin Trefalt noch in den Raum gestellt, dass die betagte Frau allenfalls auf anderem Wege zu Tode gekommen war. Die Pensionistin lag morgens tot im Bett, ein Atemspray neben sich. Sie litt an COPD, das ist eine Lungenkrankheit, bei der sich die Atemwege entzünden und verengen. Zäher Schleim, Auswurf, Husten und Atemnot sind die Folge. Doch Doberentz ist klar und eindeutig: “Das war keinesfalls die Todesursache.” Und sie hat zahlreiche Spuren gefunden, die von brutaler Gewalt zeugen. Der Erstickungsprozess war für die wehrhafte Rentnerin äußerst qualvoll.
Zahlreiche Hinweise
Die Untersuchungen ergaben abgerissene Fingernägel, blaue Flecken an Fingern, Händen, Armen und Beinen. Kompressionsverletzungen am Brustkorb. Fotos von Einblutungen im Gesicht und Mundraum werden erörtert. Dass die Verletzungen von einer Reanimation stammen, ist ausgeschlossen. Auch ein Sturz kommt nicht in Betracht. Es wurde auch untersucht, ob allenfalls jemand anderer in der Wohnung war; es wurde nichts gefunden. Und schlussendlich kann selbst die Betroffene nicht beantworten, ob sie schuld am Tod ihrer Mutter ist. “Ich weiß es einfach nicht, es ist möglich”, sagt sie ohne Erinnerung. Fakt ist, dass die Frau bereits im Vorjahr immer wieder mit Aggressionshandlungen, die überhaupt keinen Grund hatten, in der Öffentlichkeit auffiel. Sie wurde deshalb auch bereits verurteilt. “Ich habe getrunken, um meine Ängste und Aggressionen in den Griff zu bekommen”, gibt sie selbst zu.
Einweisung unumgänglich
Für die Geschworenen ist klar: Es gibt keinen anderen Weg als die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, und zwar für unbestimmte Zeit. Auch Reinhard Haller bestätigte bereits in seinem Gutachten, dass dafür alle medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Das Urteil ist rechtskräftig.