Zweifache Mutter auf Diebestour

VN / 22.07.2026 • 10:43 Uhr
Zweifache Mutter auf Diebestour
Die Angeklagte beim Prozess vor Richter Theo Rümmele. Eckert

Rückfall in Tablettensucht ließ 40-jährige Dornbirnerin erneut straucheln.

Feldkirch Sie arbeitete in der Gastronomie, hatte die Situation mit ihren zwei Kindern ganz gut im Griff, eine stationäre Therapie abgeschlossen, doch dann kam der Rückfall in die Sucht. Seit Jahren kämpft die 40-Jährige dagegen an, befindet sich auch in medizinischer Betreuung. Die Frau bekam offiziell Beruhigungsmittel und Antidepressiva verschrieben, doch einen Missbrauch kann ein verschreibender Arzt nicht ausschließen. Ende Juni brachte sie ihr Kind in den Kindergarten, danach war sie in einer Bücherei. Die Verlockung einer offenen Tür war zu groß. Sie bestahl dort zwei Volksschullehrerinnen, einen Angestellten und eine weitere Frau.

Ärgerliche Prozedur

Wie bei derartigen Diebstählen fast immer der Fall, ist die Beute für den Dieb relativ bescheiden. Der Aufwand, Ärger und die Kosten für den Bestohlenen hingegen sind relativ groß. So läpperte sich durch gestohlene Führerscheine, Kreditkarten, Mitgliedsausweise, Handys und dergleichen ein Schaden von über 650 Euro zusammen.

Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wurden vier Zeugen geladen und listeten auf, was ihnen noch fehlt. Viel Arbeit auch für Richter und Polizei, oft sind es auch nur unbedeutende Dinge wie Sonnenbrillen oder Parkmünzen, die korrekt retourniert an die Besitzer werden müssen, weil sie ansonsten die Asservatenkammer füllen.

Haftstrafe unumgänglich

“Es war total unlogisch, ich hatte ja Geld. Ich hatte an jenem Morgen diese Scheißbenzos genommen, ich kann mich ja nicht mal mehr konkret erinnern”, erzählt die Angeklagte von ihrer Einschränkung. Weil sie schon wieder rückfällig wurde und von den elf Eintragungen in der Strafkarte acht Verurteilungen einschlägig sind, erhöht sich der Strafrahmen auf viereinhalb Jahre.

Wegen Diebstahls, teilweise durch Einbruch, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung wird die Dornbirnerin zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Den Schaden muss sie wiedergutmachen. Dass sie nochmals Therapie statt Strafe bekommt, ist eher unwahrscheinlich, allenfalls kommt für sie eine bedingte Entlassung in Betracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.