Ex-Frau bedroht: “Erst bring ich dich um, dann mich!”

VN / 04.08.2026 • 11:04 Uhr
Ex-Frau bedroht: "Erst bring ich dich um, dann mich!"
Der Angeklagte wird zur Verhandlung in den Gerichtssaal geführt. vn/gs

Eine “wohl überlegte” Morddrohung brachte Familienvater vor Gericht.

Feldkirch Alkohol und Drogen. Einmal mehr zerrüttete diese unheilvolle Kombination von Süchten eine Ehe. Betroffen ist ein türkisches Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von drei und zehn Jahren.

Abgesehen davon, dass seine ehemalige Angetraute “nur lügen” würde, kann sich der 36-jährige Ex-Mann als Beschuldigter vor Gericht nicht an jene Konversation mit der Frau erinnern, die zu einer Anklage gegen ihn wegen gefährlicher Drohung führen sollte.

Türen verriegelt

Doch zur Vorgeschichte: Es war im Juni dieses Jahres, als dem Familienvater erlaubt wurde, seine beiden Kinder zu sehen. Vereinbart wurde ein Treffen im Zimbapark. Unterwegs dorthin soll er ihr laut der polizeilichen Aussage seiner Ex-Frau den Wunsch geäußert haben, ob er die Nacht bei ihr zu Hause verbringen könne. Doch sie lehnte entschieden ab. “Kommt nicht in Frage!”, soll sie gesagt haben, worauf das Treffen beim Zimbapark abgeblasen wurde. Stattdessen führte der Weg zur Wohnung der Geschiedenen. Vor dem Eingang soll der Mann der Frau dann plötzlich die Drohung entgegengeschmettert haben: “Ich habe es mir lange überlegt. Erst bring ich dich um, dann mich!”

Glücklicherweise blieb es bei der Drohung, denn die Frau verriegelte sofort sämtliche Türen. Ihre anschließende Anzeige führte nun zum Prozess gegen ihren Ex-Mann. Als Angeklagter verweigert der 36-Jährige jegliche Angaben gegenüber Richterin Verena Wackerle zum Vorfall.

Zeugin im Urlaub

Deswegen sollte nun seine Ex-Gattin als Zeugin aussagen. Doch als die Richterin im Verhandlungssaal ihren Namen aufruft, öffnet sich die Tür nicht. Die Frau bleibt fern. Und das aus gutem Grund, denn sie befindet sich gerade im Urlaub in der Türkei, wie sie daraufhin telefonisch übermittelt. So muss der Prozess vertagt werden.

Bis dahin muss der Angeklagte in Haft bleiben. Denn der 36-Jährige ist bereits fünfmal vorbestraft. Und zwar einschlägig. Wegen immer derselben Delikte: Körperverletzung, Drohung und versuchte Nötigung. Dies offenbarte ihm Richterin Wackerle bereits eingangs als “schlechte Nachricht”. Denn noch sind bedingt ausgesprochene Haftstrafen auf Bewährung offen, die bei einer erneuten Verurteilung mit höchster Wahrscheinlichkeit vollzogen werden.