Pensionist, Teppichhändler und Betrüger

VN / 03.09.2026 • 10:11 Uhr
Pensionist, Teppichhändler und Betrüger
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

68-Jähriger führte betagte Bregenzerwälderin hinters Licht.

Feldkirch Der Angeklagte bekennt sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch teilweise schuldig. Die Tochter des Betrugsopfers brachte den Stein in der Betrugscausa ins Rollen. Der Mann gibt zu, dass er sich als Teppichhändler von der heute 73-jährigen Bregenzerwälderin anfangs acht bis 10.000 Euro geliehen hatte. Er lernte die Frau kennen, weil er einerseits Expertisen für ihre Teppiche machte. Zum anderen verkaufte er ihr auch Teppiche. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Summe von rund 26.400 Euro, um die die Rentnerin betrogen wurde. Er habe das Geld immer zurückzahlen wollen, sagt der Geschäftsmann, der in St.Gallen wohnt. Er habe eine schwere Rückenverletzung gehabt, dann eine Lungenentzündung, er sei 80 Tage im Spital gelegen, immer wieder epileptische Anfälle und könne deshalb seit längerem nicht mehr Auto fahren, so der sichtlich behinderte Rentner. Deshalb sei er extrem eingeschränkt. Aber er habe noch zahlreiche weitere Kunden, mit denen er weiterhin Geschäfte machen könne.

Langer Zeitraum

Die Betrugshandlungen sollen sich von 2023 bis 2025 erstreckt haben. Der Angeklagte behauptet, dass Teilsummen Gelder gewesen seien, welche die Frau ihm schuldete. Zum Teil für Expertisen für die Teppiche, welche die Kundin damals bereits besaß, zum Teil seien es ganz korrekt abgerechnete Kaufpreise gewesen. Sie hätten damals nie Belege ausgestellt, deshalb sei es schwierig, die genauen Vorgänge zu rekonstruieren. Die aufgezeichneten Überweisungen seien korrekt. An vieles könne er sich aber nicht erinnern. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, dass der Angeklagte die Rentnerin immer wieder vertröstete und schlussendlich den Kontakt gänzlich abgebrochen habe. Für die Anklagebehörde ganz klar ein schwerer Betrug.

Andere Schätzungen

Die kommerziell handgefertigten Orientteppiche – so sagt der Angeklagte – seien rund 20.000 Euro wert gewesen. Eine Expertise sagt etwas anderes und stuft die Ware als weit weniger wertvoll ein. Als Grund für die Zahlungsverzögerungen nennt der Mann diverse gesundheitliche Probleme. Nach dem Spital, so sein Versprechen, würde er das Geld vorbeibringen. Daraus wurde nichts. „Ich hatte kein Geld, bis dato leistete ich keine Rückzahlungen, ich habe ein Einkommen von nur 2000 Schweizer Franken“, gibt der 68-Jährige zu. Der Schuldner spricht von Summen in der Höhe von rund 400 Euro, bei der Aufstellung der Summen geht es aber durchwegs um Beträge über 1000 Euro. Für die „Darlehen“ seien keine konkreten Rückzahlungszeitpunkte ausgemacht gewesen. Auf den Unterlagen finden sich diverse Daten, die für Verwirrung sorgen. So ist zum Beispiel eine mit 2019 datiert, verrechnet habe er seine Dienstleistung allerdings erst 2024. Dabei geht es um 2400 Euro. Irgendwie stimmt nichts so wirklich zusammen.

Opfer am Wort

Am 4. April 2023 erfolgte eine Zahlung in der Höhe von 8400 Euro an den Teppichhändler. „Ausgemacht war aber, dass ich dieses Geld wieder zurück bekomme. Das war ein Darlehen“, so die Wälderin Der Angeklagte machte im Jahr 2019 Expertisen auch von einigen ihrer Teppiche, es handelte sich um zirka zehn Stück, wobei pro Teppich rund 150 Euro ausgemacht war. In Summe waren dies dann maximal 1500 Euro, erzählt die Zeugin. Diese Dienstleistung habe sie allerdings 2019 bezahlt. Die Betrogene will nun als Privatbeteiligte ihre 26.400 Euro zurück. Nach November 2025 schlief der Kontakt fast zur Gänze ein, bei Telefonaten vertröstete er die Frau immer wieder. „Am Schluss gab ich ihm trotzdem nochmal 3000 Euro, weil er behauptete, er bräuchte das Geld dringend für eine Operation“, da war ich einfach zu gutgläubig, so die Geprellte. 13.000 Euro erkennt der Schuldner an.

Verurteilt

Richterin Kathrin Feurle verurteilt den bislang Unbescholtenen wegen schweren Betruges zu einer Strafe von 1440 Euro. 480 Euro werden bedingt ausgesprochen. 960 Euro muss er bezahlen. Dem Opfer muss er 26.400 Euro zurück erstatten. Als mildernd wurde vor allem das teilweise Geständnis und die Unbescholtenheit gewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.