Auf Einbruchstour landauf und landab

VN / 09.09.2026 • 10:25 Uhr
Auf Einbruchstour landauf und landab
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

46-jähriger Albaner brach in drei Wochen in neun Wohnungen ein. Urteil: Sechs Jahre Freiheitsstrafe.

Feldkirch Dass der Albaner nicht allein auf Einbruchstour war, steht fest. Doch sein Komplize bleibt bislang unbekannt. Bekannt sind jedoch die Objekte, in die die beiden von Juli bis August vergangenen Jahres eindrangen. Neun Wohnstätten in Schnifis, Koblach, Feldkirch, Fußach und Bludenz wurden heimgesucht.

Die Beute der Einbrecher beträgt laut Staatsanwaltschaft zumindest 14.000Euro. Dazu kommen die Schäden, die bei den Taten verursacht wurden. Fenster und Türen wurden aufgebrochen, Scheiben eingeschlagen. Weiters der psychische Schaden, denn die Bewohner wissen, dass Fremde ihre privaten Dinge durchwühlten. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der gefasste Angeklagte, der in U-Haft seinen Prozess abwartete, in gewerbsmäßiger Art und Weise unterwegs war, sich damit also fortlaufende Einnahmen verschaffte.

Kein unbeschriebenes Blatt

In Schweden war der Mann bereits zwei Monate in Haft, ebenso in Dänemark, wo er sieben Monate hinter Gittern saß. Auch in Deutschland gibt es eine Vorstrafe. Der zweifache Vater hat 12.000 Euro Kreditschulden. Er ist spielsüchtig. Staatsanwältin Konstanze Erath bezeichnet den Mann als “Kriminaltourist”.

Die Hauptschuld schiebt der Angeklagte auf seinen Komplizen, von dem er angeblich nur einen erfundenen Namen angeben kann. Natürlich konnte diese Person nicht ausgeforscht werden. Die DNA-Spuren der Einbruchshandlungen sind eindeutig auf den 46-jährigen Albaner zurückzuführen. Geschnappt wurde der Albaner erst, nachdem er mittels europäischen Haftbefehls ausgeschrieben war. Inzwischen ist bereits ein Auslieferungsbegehren der Schweiz eingelangt. Auch die Eidgenossen möchten sich den Mann wegen Eigentumsdelikten vorknöpfen.

Wenig Erinnerung

Der Angeklagte zeigt sich geständig, behauptet aber, sich an vieles nicht erinnern zu können. “Natürlich möchte ich mich ändern, schließlich habe ich zwei Kinder”, lamentiert er. Was die Schäden betrifft, wurden sie von Versicherungen zum größten Teil bezahlt, sie gehen Richtung 40.000 Euro. Der Angeklagte erkennt sie nur zum kleinsten Teil an. “Es ist gleichgültig, was der Angeklagte betragsmäßig anerkennt, denn er wird keinen Cent zurückbezahlen können”, so die Staatsanwältin. Im Prozess geht es weniger um schuldig oder nicht schuldig, denn die Beweislast ist erdrückend, der Mann ist geständig. Im Zentrum steht vielmehr die Höhe der Strafe. Und die wird vom Schöffensenat mit sechs Jahren Freiheitsstrafe ausgemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.