Attacke mit Skischuh beim Après-Ski

Deutscher war verärgert über Landsmann, weil der seinen Sitzplatz besetzte.
Feldkirch Normalerweise ist der 59-jährige deutsche Berufskraftfahrer von ruhigem Gemüt. Doch im Jänner dieses Jahres geriet er in einer Skibar in Riezlern im Kleinwalsertal mit einem anderen Gast in Streit, und mit 1,5 Promille im Blut war dann Schluss mit ruhigem Gemüt. Der Mann saß zirka um halb vier Uhr nachmittags mit einer größeren Gruppe, auf zwei Tische verteilt, im Freien. Die Gruppe hatte nach einer Zeugenaussage “schon gut gefeiert”.
Als der 59-Jährige Getränkenachschub holte, wies er einen anderen Gast noch darauf hin, dass er gleich wiederkomme und seinen Sitzplatz dann wieder brauche. Als er zurückkam, saß jedoch genau dieser Mann inzwischen auf seinem Platz. Es kam zum Streit. “Ein Wort gab das andere, und da ich bedauerlicherweise bereits angetrunken war, lief das aus dem Ruder”, so der einsichtige Beschuldigte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch gegenüber Richter Marin Mitteregger.
Wuchtig getreten
Der Gast zog den 70-Jährigen, der inzwischen an seiner Stelle auf der Bank Platz genommen hatte, am Kragen hoch und schleuderte ihn beiseite. Dabei fiel der andere zu Boden. In seiner Wut legte der Betrunkene noch mal nach, holte mit seinem Fuß aus und trat in Richtung Kopf des am Boden Liegenden.
“Zum Glück traf er nicht, sonst wäre das blutig geworden”, so ein Skilehrer, der als Zeuge einvernommen wird. Das Opfer wurde lediglich leicht am Knie verletzt, und das vermutlich durch den Sturz. In der Bar war “Rushhour”, wie es der Zeuge beschreibt, und die umherstehenden Gäste schritten sofort ein, um die beiden auseinanderzuziehen. Der Angeklagte hatte Turnschuhe an, deshalb ist vermutlich auch nicht mehr passiert. Aber weil es von beachtlicher Schuld zeugt, wenn man einem am Boden Liegenden gegen den Kopf tritt, ist eine Verurteilung unumgänglich.
Skischuh im Kreuz
Der Skilehrer rief der Chefin der Bar zu, dass sie schnell die Polizei verständigen solle, denn er hatte Bedenken, dass es zu einer Massenschlägerei kommen könnte. Ein paar Tage zuvor war dies nämlich bei einer gegenüberliegenden Bar der Fall. Der Angeklagte bekam, von wem auch immer, auch einen Tritt mit einem Skischuh ins Kreuz ab, doch auch ihm ist nichts passiert. Diversion gibt es trotz Unbescholtenheit keine. Das Urteil wegen versuchter schwerer Körperverletzung: 6000 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon auf Bewährung. Der Verurteilte akzeptiert die Entscheidung, und auch die Staatsanwältin ist einverstanden, somit ist es rechtskräftig.