Streit unter Badegästen endet mit Faustschlägen, Verletzungen und zwei Verurteilungen

In Hohenems blieben sich zwei Streithähne nichts schuldig. Nun standen sie vor Gericht.
Feldkirch Hintergrund der Schlägerei war eine Diskussion um einen mutmaßlichen Spanner. Mit der späteren Auseinandersetzung hatte dieser allerdings nichts mehr zu tun. Ob der ältere Herr tatsächlich alleinstehende Frauen beim Baden beobachtet hatte, ist nicht bewiesen. Das Thema brachte die Beteiligten dennoch in Fahrt. Ein vierfacher Familienvater war von seinem „Einschreiten“ ziemlich aufgebracht, auch andere Badegäste mischten sich ein. Ein Maurer, der an diesem heißen Tag mit seinem Hund ebenfalls baden war, befand sich in der Nähe, als die emotionsgeladene Diskussion ihren Lauf nahm. Als der 37-Jährige mit seinen vier Kindern und seiner Frau mit dem E-Bike daherkam, fühlte sich der Maurer provoziert und schubste ihn vom Fahrrad. Der Radler hatte einen Kinderanhänger am Rad und stürzte. Danach ging der Tumult so richtig los.
Ersten Schlag gesetzt
Unbeteiligte Zeugen bestätigten: Der Maurer setzte den ersten Faustschlag gegen den Radler. Er schlug ihm ins Gesicht und mehrmals gegen den Oberkörper. Der Kontrahent trug eine aufgeplatzte Lippe und mehrere Prellungen davon. Dafür bekommt er von Richter Elias Klingseis 100 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Doch auch der Familienvater wollte nicht klein beigeben und wehrte sich. Seine Gegenwehr wird allerdings als Notwehr eingestuft. Alkohol spielte bei beiden Männern keine Rolle. Unbeteiligte Zeugen beschrieben sie dennoch als äußerst aggressiv. Bei der Schlägerei riss die Halskette des Radlers, sein Anhänger im Wert von 600 Euro ging verloren.
Mit dem Umbringen bedroht
Die Mutter der vier Kinder behauptet, der Maurer habe seinen Hund absichtlich losgelassen. Das Tier sei zum Kinderanhänger gesprungen, in dem das eineinhalbjährige Kind saß. Der Richter schenkte dieser Darstellung keinen Glauben. Was er hingegen glaubt, und das gibt der vorbestrafte Familienvater auch zu, ist die Drohung gegen seinen Kontrahenten. „Ich bring dich um!“, schrie der Mann, der bereits achtmal, teils einschlägig, vorbestraft ist und eine offene Bewährungsstrafe hat. Der Maurer brach sich bei dem Gerangel den Daumen. Verurteilt werden beide. Der Maurer, der den ersten Schlag setzte, muss wegen Körperverletzung 750 Euro bezahlen, weitere 750 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Der Familienvater wird wegen gefährlicher Drohung verurteilt, dafür gibt es fünf Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe. Außerdem wird Bewährungshilfe angeordnet. Ein Antigewalttraining brauche er nicht, meint der achtfach Vorbestrafte. Richter Klingseis hält ihm entgegen: „Das sind bei Ihnen nicht immer nur blöde Zufälle, dass es immer wieder zu so etwas kommt. Das liegt schon auch an Ihnen.“ Alle nehmen das Urteil an.
