Angeklagt, aber von nichts gewusst: Elektronische Post sorgt für Verwirrung

Ladungen und andere gerichtliche Nachrichten gehen immer wieder unter.
Feldkirch Elektronische Zustellung, „mein Postkorb“, papierlose Benachrichtigung – was nachhaltig und fortschrittlich klingt, erweist sich in der Praxis immer wieder als „Schuss in den Ofen“. Ist man erfolgreich über ID Austria sowie mittels einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, bekommt man Ladungen und andere Schriftstücke nicht mehr per Post, sondern ausschließlich elektronisch zugestellt. Auch das Angebot einer Diversion durch die Staatsanwaltschaft wird auf diese Weise zugestellt. Per E-Mail wird man verständigt, dass ein Schriftstück eingegangen ist. Mit dem Einlangen dieser Verständigung gilt das Schriftstück als zugestellt – fällt das auf einen Feiertag, dann am ersten Werktag danach.
Übersehen
In den vielen E-Mails und Werbenachrichten gehen die „Verständigungsmails“ häufig unter, landen im Spam-Ordner oder werden versehentlich gelöscht. Auch wenn man gerade kein Netz hat, der Computer in der Reparatur ist oder sich die E-Mail-Adresse beziehungsweise Telefonnummer ändert, kann es zu Problemen kommen. So erfährt auch ein 29-jähriger Unterländer erst beim Prozess von dem Entgegenkommen der Anklagebehörde. Der 29-Jährige hatte einen Bekannten mittels WhatsApp mit dem Tod bedroht und ihm geschrieben, dass dieser schon sehen werde, was passiere. Da es über diese Äußerung hinaus zu keinen weiteren Vorfällen kam und der bislang Unbescholtene einsah, dass sein Verhalten „dumm“ gewesen war, wollte ihm die Anklagebehörde schon vor einem Verfahren die Möglichkeit einräumen, die Sache ohne viel Tamtam zu erledigen. Der Arbeitsuchende fürchtet eine Vorstrafe, hat er doch gerade einen lukrativen Job in Aussicht. Sein Leumundszeugnis sollte daher möglichst vorstrafenfrei sein.
Glück gehabt
Doch von dem Anbot der Staatsanwaltschaft erfuhr er jedoch nichts, weil er seine E-Mails nicht regelmäßig kontrollierte. So kam es doch zum Prozess. Aber auch dort bekam er die Möglichkeit, die Sache ohne Vorstrafe hinter sich zu bringen. Er übernimmt Verantwortung, sagt, es tue ihm leid und zahlt 500 Euro. Die Sache ist damit vom Tisch. „Passen Sie auf: Sie sind registriert und die elektronische Zustellung gilt als gültige Zustellung“, gibt ihm Richter Elias Klingseis noch mit auf den Weg.