Auf der Rheintalautobahn mit Messer gedroht? Angeklagter “weiß von nichts”

VN / 04.09.2026 • 11:56 Uhr
Auf der Rheintalautobahn mit Messer gedroht? Angeklagter "weiß von nichts"
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

31-Jähriger soll sich auf der A 14 demonstrativ eine Klinge an den Hals gehalten haben.

Feldkirch Ein seltsames Szenario spielte sich laut Strafantrag am elften April dieses Jahres auf der A 14 ab. Ein 31-jähriger Schweizer Versicherungsberater fuhr neben einem anderen Auto her, blickte in den anderen Wagen, der ebenfalls von einem Mann gelenkt wurde. Der auf der Rückbank sitzende Schweizer ließ das Fenster herunter und hielt sich demonstrativ ein Messer an den Hals, so der Vorwurf. Diese verwirrende und auch furchteinflößende Szene führte zu einer Anzeige wegen gefährlicher Drohung und zu einem Prozess bei Richterin Sabrina Tagwercher. Soweit die Vorwürfe. Der Angeklagte hat hohe Schulden in der Höhe von 900.000 Euro für seine Schweizer Wohnung, er verdient 3000 Schweizer Franken pro Monat und hat keine Vorstrafen. Bislang fiel er nie unangenehm auf. Ein Motiv für die angeblich erfundenen Vorwürfe kann er sich nicht vorstellen. Er scheint ratlos.

Unterwegs zum Spielcasino

Der Angeklagte wird mit den Vorwürfen konfrontiert, Richtung Bregenz einen anderen mit dem Tod bedroht zu haben. Als sich die Fahrzeuge auf gleicher Höhe befanden, sei die Drohung erfolgt. Der stämmige Mann bekennt sich nicht schuldig. Vor der Polizei hat der Mann bereits bestritten, dass es zu derartigen Szenen gekommen sei. Der Mann fuhr gemeinsam mit seinem Kollegen in dessen schwarzem Mercedes bei Diepoldsau auf die Autobahn in Hohenems auf. Die Männer waren auf dem Weg in das Bregenzer Spielcasino, wo sie gegen halb zwölf nachts ankamen.

Kein Konflikt

Der Angeklagte kann sich die Vorwürfe nicht erklären, denn es habe überhaupt keinen Vorfall gegeben. Weder ein Ausbremsen noch ein Überholen. Er habe keine Zeichen gegeben, auch nicht mit einem Messer, das Fenster sei geschlossen gewesen. Als die Polizei die Schweizer im Casino kontrollierte, hatte der Beschuldigte zwar ein Klappmesser in der Hosentasche, aber er habe nie damit gedroht, so der Beschuldigte. “Ich wusste gar nicht, was los ist, als wir in das Zimmer des Managers gebeten wurden, ich hatte dieses Messer an diesem Abend gar nie in der Hand”, so der Angeklagte. Das Messer habe er immer dabei. Man könne damit schrauben und andere praktische Dinge erledigen. Die anderen Kollegen hatten kein Messer dabei.

Zeugen bestätigen

Ein 25-jähriger Kollege, Finanzberater von Beruf, wird als Zeuge vernommen. Er lenkte den Mercedes mit Graubündner Kennzeichen. Er hat angeblich nichts von einer Messerdrohung mitbekommen. Auch er bestreitet, dass es irgendeinen Vorfall auf der Autobahn gegeben habe. Keine Provokation, kein Aufblenden, gar nichts. Der Lenker sagt aus, dass man hinten das Fenster nicht selbstständig öffnen könne, das bestätigt die Version des Angeklagten. Auch der zweite Zeuge, ein Lehrling, hilft in der Sache nicht weiter. Er war mit seinem Handy beschäftigt, nur einmal habe er ein starkes Abbremsen bemerkt, dem aber keine Beachtung geschenkt. Zuletzt ist der letzte Mitfahrer des Mercedes als Zeuge dran. Dem Schweizer Arbeiter ist ebenfalls keine besondere Szene aufgefallen. Alle vier Mercedes-Insassen sagen prinzipiell dasselbe aus. Demnach ist gar nichts passiert.

Etliche Einvernahmen

Ein 23-jähriger Student hingegen berichtet etwas ganz anderes: Auch er beteuert, bereits vor der Polizei die Wahrheit gesagt zu haben. Er saß damals auf der Rückbank des anderen Wagens. Auf Höhe Hohenems-Dornbirn habe sein Kollege stark bremsen müssen. Der schwarze Mercedes fiel ihm auf, er merkte sich einen Teil des Kennzeichens. “GR” und die ersten zwei Ziffern. Ein Messer habe er keines gesehen. Durch die offenen Fenster konnte der Student allerdings hören, dass man ihnen etwas zurief. Die Messerstory kennt er nur von den Erzählungen seiner Kollegen. Ein weiterer Zeuge, ein 23-jähriger Logistiker, sagt, dass sich der Beifahrer des Schweizer Wagens ein Messer an den Hals gehalten habe. Er erinnert sich, dass er sich über die Fahrweise der Schweizer ärgerte. Es habe sehr wohl ein Überholen und starkes Abbremsen gegeben. Ein weiterer Zeuge, ein 19-jähriger Techniker, der den Wagen lenkte, beschreibt, dass der Beifahrer des Mercedes ein Messer in der Hand hatte und sich dieses an den Hals hielt. Gesichter habe er keine erkannt, schließlich habe er sich aufs Fahren konzentrieren müssen.

Freispruch

Der Angeklagte wird freigesprochen. Es gab zu viele Widersprüche. Einmal ist von der Rückbank, dann von einem Beifahrer neben dem Lenker die Rede. Dann gaben zwei “Belastungszeugen” falsche Kennzeichennummern an und versicherten, dass sie sich hier nicht irren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.