Zweierlei Maß
Dass die Wahl eines neuen Papstes so rasch vor sich geht, ist erfreulich. Was sich außer dem Namen ändern wird, hängt wohl auch davon ab, in welcher Entfernung vom Vatikan der Nachfolger bisher tätig war. Diesen schwerfälligen und offenbar auch ein starkes Eigenleben führenden Apparat zu reformieren, wird eine gewaltige Herausforderung sein. Dazu kommt das Aufbrechen vieler zeremonieller Verkrustungen und das Zeugnis, dass man auch ohne Samt und Seide Würde ausstrahlen kann. Vereinfacht und bildlich dargestellt sollte der Papst wohl einige Zeit von Rom nach Assisi übersiedeln.
Die Eile bei der Suche nach einem neuen Papst steht in einem auffallenden Widerspruch zu der Saumseligkeit, mit der vom Vatikan die Bischofsnachfolge in unserer Diözese behandelt wird. Eineinhalb Jahre sind seit dem Pensionsantritt von Elmar Fischer bereits ins Land gezogen. Dabei wäre die Sache, mit gläubigem Hausverstand betrachtet, eigentlich ganz einfach. Der Zeitpunkt des Wechsels war Jahre voraus bekannt, der Vatikan hat aufgrund vorgeschriebener regelmäßiger Meldungen ständig eine Liste geeigneter Persönlichkeiten in Evidenz und mit dem bisherigen Stellvertreter des Bischofs steht auch ein allseits angesehener „logischer“ Nachfolger zur Verfügung. Ein so langes Zuwarten auf eine Entscheidung ist nicht nur rekordverdächtig, sondern inzwischen auch inhaltlich verdächtig.
Erschwerend kommt dazu, dass wir – anders als die ebenfalls auf einen Nachfolger wartenden Diözesen – kirchenrechtlich bischofslos sind. Während sonst mit der Annahme des Rücktritts bis zur Nachfolgeentscheidung zugewartet wird, wurde bei uns der altersbedingte Rücktritt von Bischof Fischer rasch angenommen. Zwar wurde Generalvikar Benno Elbs sofort und einstimmig zum Verwalter der Diözese bestellt, und die meisten Leute halten ihn wohl ohnedies schon lange für den eigentlichen Bischof. Er darf allerdings laut Kirchenrecht „nichts verändern“, das heißt mit anderen Worten bloß verwalten, aber nicht gestalten. Gerade das wäre aber dringend nötig. Dazu kommt, dass es ohne Bischof auch keinen Pastoralrat mehr gibt. Das ist ein wichtiges, auch Laien einbeziehendes Beratungsgremium der Diözese.
Der Vatikan beharrt zwar auf dem Recht der Bischofsbestellung. Das Recht der Gläubigen auf einen guten Hirten kümmert ihn offenkundig weniger, obwohl nach dem Kirchenrecht die Übertragung eines Amtes ohne schwerwiegenden Grund nicht aufgeschoben werden dürfte.
juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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