Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

(K)eine Frage der Bezeichnung

Vorarlberg / 28.02.2013 • 22:10 Uhr

Am 1. Jänner 2014 wird das neue Landesverwaltungsgericht in Vorarlberg seine Tätigkeit aufnehmen. Es ist eines von neun Landesverwaltungsgerichten, die die Kontrolle der Verwaltung in Österreich auf ein Niveau heben sollen, das dem modernen europäischen Standard entspricht. Außerdem wird es sich um Gerichte der Länder handeln, was kein unwesentlicher föderalistischer Fortschritt ist.

Das geplante neue Gesetz für das Landesverwaltungsgericht in Vorarlberg sorgt allerdings schon vor seinem Inkrafttreten für Unstimmigkeiten. Ein Grund für die Kritik ist, dass die Richter, weil die Pragmatisierung in Vorarlberg nun einmal abgeschafft ist, nicht pragmatisiert sind und ihre Unabhängigkeit deshalb gefährdet sein soll.

Diese Kritik ist nicht ganz verständlich. Schließlich werden die Richter des Landesverwaltungsgerichtes schon durch die Bundesverfassung weisungsfrei und unabhängig gestellt. Ihre Bestellung ist vom ersten Tag an unbefristet. Ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Staat kann, anders als bei bloßen Angestellten, nur aus ganz bestimmten Gründen aufgelöst werden. Solche sind beispielsweise gegeben, wenn ein Richter straffällig wird oder so unfähig ist, dass seine Leistung zweimal hintereinander von einem unabhängigen Gremium des Verwaltungsgerichtes als ungenügend beurteilt wird.

Es ist daher völlig gleichgültig, ob die Verwaltungsrichter förmlich pragmatisiert sind oder nicht. Entscheidend ist, dass sie gegen politische Willkür geschützt sind, woran im Fall der neuen Landesverwaltungsgerichte überhaupt nicht gezweifelt werden kann.

Mir ist nicht klar, aus welchen Gründen die Liebe mancher Politiker zur Pragmatisierung wieder entflammt ist. Wir alle kennen leider zu viele Fälle, in welchen die Pragmatisierung, die ja eine Unabhängigkeit der Beamten von der Politik garantieren soll, gar nichts genutzt hat. Beamte haben sich mitunter zu willfährigen Helfern politischer Willkür machen lassen, auch wenn sie pragmatisiert waren.

Man erweist nicht nur der neuen Einrichtung, sondern auch dem Rechtsstaat keinen guten Dienst, wenn das Landesverwaltungsgericht schon vor dem Start schlechtgemacht wird.

peter.bussjaeger@vn.vol.at