Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Keine gute Idee

Vorarlberg / 06.05.2013 • 18:51 Uhr

Das Wahlgeheimnis ist eine mit der Demokratie untrennbar verbundene Errungenschaft. Es stellt sicher, dass alle Wählerinnen und Wähler ihre Stimme unbeeinflusst und ohne Angst vor Nachteilen frei abgeben können. Es gilt übrigens nicht nur bei allgemeinen Wahlen, sondern auch bei Wahlentscheidungen der Parlamente, beispielsweise bei der Wahl der Landesregierung durch den Landtag. Für die Parteien kann das gelegentlich ärgerlich sein, wenn Abgeordnete ihre Gewissensentscheidung über Fraktionsdisziplin stellen. Nachdem das im ORF ein paarmal vorkam, wurde dort die geheime Wahl der Direktoren kurzerhand abgeschafft.

Dem Recht des Einzelnen auf eine geheime Stimmabgabe steht die Pflicht des Staates gegenüber, sie zu schützen. Im Strafgesetzbuch ist daher die Verletzung des Wahlgeheimnisses ausdrücklich unter Strafe gestellt. Die Wahlgesetze sehen nicht nur die Bereitstellung von Wahlkabinen vor, sondern auch die Pflicht der Wählerinnen und Wähler, sie tatsächlich zu benützen. Der Wahlleiter hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken und die Nichtbenutzung der Wahlzelle kann eine Verwaltungsübertretung darstellen. Es ist auch unzulässig, die Wahlkuverts zu kennzeichnen. Auch wenn ein Einzelner aus seiner Wahlentscheidung eigentlich kein Geheimnis machen würde, liegt es im Interesse aller anderen, dass keine Ausnahmen gemacht werden dürfen.

Bei der Tiroler Landtagswahl hat der Landeshauptmann höchstpersönlich seinen Stimmzettel vor den Augen der Öffentlichkeit ausgefüllt. Das war vermutlich als medienwirksamer Gag für die Fotografen gedacht und hat eigentlich keinen besonderen Informationswert. Dass der Landeshauptmann seine eigene Partei wählt und vielleicht auch noch sich selbst eine Vorzugsstimme gibt, ist keine Überraschung, ja geradezu selbstverständlich. Insoweit hat sich der Landeshauptmann bestimmt nichts Arges dabei gedacht. Das Problem liegt aber darin, dass das nächste Mal zahlreiche Parteifunktionäre (über)motiviert sein könnten, es ihrem Chef gleich zu tun und ebenfalls öffentlich zu wählen. Die Grenze zu einer Situation, in der zunächst ein Parteifreund und später einmal ein beliebiger Bürger schräg angeschaut wird, wenn er seinen Stimmzettel in der Wahlzelle ausfüllt, ist dann plötzlich fließend. Daher sollte man einen Brauch der öffentlichen Ausfüllung des Stimmzettels durch Spitzenkandidaten gar nicht erst einreißen lassen.

juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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