Wichtige Phase für Emsbach-Areal

Vorarlberg / 26.06.2013 • 18:24 Uhr
Das Emsbach-Areal liegt in guter Lage zwischen Jüdischem Viertel und Emsbach. Foto: i+r Wohnbau GmbH

Das Emsbach-Areal liegt in guter Lage zwischen Jüdischem Viertel und Emsbach. Foto: i+r Wohnbau GmbH

Für das Emsbach-Areal stehen Entscheidungen an. Im Herbst könnten die Bagger auffahren.

Hohenems. Jetzt geht das große Bauvorhaben auf dem Hohenemser Emsbach-Areal in eine nächste Runde. Seit den ersten Probebohrungen auf der Liegenschaft im Jahr 2010 und der Präsentation der Bauprojekte in guter Lage zur Innenstadt, ist die Bebauung des Emsbach-Areals in intensiver Diskussion.

Nach rund drei Jahren Projektentwicklung soll ein erster Teil – das von der Stadt Hohenems und dem Bauträger i+R Wohnbau GmbH vorgesehene Bauprojekt mit zwei Gebäuden – in einer veränderten Form verwirklicht werden. Geplant ist zunächst, die ersten beiden Gebäude zu errichten. Die Planungen für die Weiterverwertung des restlichen Emsbach-Areals sollen im Rahmen eines Experten-Forums – unter anderem mit „visionstadthohenems“ – zusammen mit Städtebau-Experten sowie mit Stadt- und Bürgervertretern erfolgen, wie die Stadt mitteilt. „Ein genauer Zeitpunkt für den Baustart steht allerdings noch nicht fest“, erklärt Bürgermeister Richard Amann auf VN-Nachfrage. Man könne aber, wenn es keine weiteren Verzögerungen gibt, mit dem Beginn der Arbeiten im Herbst rechnen.

Ausnahme ist abzusegnen

Die i+R Wohnbau GmbH benötige noch für das zweite Gebäude eine Ausnahme zum Bebauungsplan. „Dieser Punkt steht auf der Tagesordnung der nächsten Stadtvertretungssitzung, die am 9. Juli tagt“, teilt der Bürgermeister mit. „Am 4. Juli werden die beiden geplanten Baukonzepte der Gebäude A und B zunächst im Gestaltungsbeirat der Stadt zur Ansicht vorgelegt. Daher können jetzt noch keine Modelle der Bauobjekte der Öffentlichkeit präsentiert werden. Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten geprüft und die beste Variante ermittelt“, sagt Projektentwickler Kurt Maier von der i+R Wohnbau GmbH. Die angesprochenen Ausnahmen aus dem Bebauungsplan umfassen das Gebäude B. Im Bebauungsplan vorgeschrieben seien zwei Gebäude. „Die beiden Objekte sollen nun stufenförmig mit einmal vier und einmal fünf Stockwerken umgesetzt werden“, informiert er. Der Gestaltungsbeirat habe dann die Aufgabe, nach Prüfung der Unterlagen, gegenüber der Stadtvertretung eine Empfehlung für die Beschlussfassung zur Bebauung und der Ausnahme zum Bebauungsplan auszusprechen. Nach der Beschlussfassung der Mandatare könnte dann das reguläre Bauverfahren starten. Über das genaue Investitionsvolumen konnte noch keine Aussage getroffen werden.

In der nächsten Woche werden weitere wichtige Weichen zur Entwicklung in der Stadt gestellt: Am 2. Juli werden im Löwensaal die Ergebnisse des Stadtentwicklungsprozesses mit Bürgerbeteiligung „visionstadthohenems“ vorgestellt und gefeiert.