Zaghaft
Das Demokratie-Volksbegehren wurde im April zwar nur von einem Prozent der Stimmberechtigten unterstützt. Bei einem wichtigen Anliegen können seine Proponenten aber zumindest einen Teilerfolg verbuchen. Künftig sollen kräftig unterstützte Volksbegehren, die vom Nationalrat nicht ausreichend umgesetzt werden, in Volksbefragungen münden. Solche sind zwar nur politisch verbindlich, aber mit dem feinen Unterschied zu der auch rechtlichen Verbindlichkeit einer Volksabstimmung macht man einen Bogen um eine Gesamtänderung der Verfassung.
Gegen dieses Vorhaben der beiden Regierungsparteien und der Grünen gibt es neben zahlreichen Befürwortern auch Widerstand gewichtiger Persönlichkeiten, die eine Entmachtung des Parlaments fürchten und das Gespenst einer populistischen Volksgesetzgebung an die Wand malen. Derartige Entwicklungen sind allerdings weder in der Schweiz noch in den deutschen Bundesländern mit vergleichbaren Bürgerrechten zu beobachten. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Entscheidungen in Parlamenten ausschließlich von sachlichen Überlegungen geprägt und daher Volksentscheiden qualitativ überlegen wären.
Dazu kommt, dass die Hürde mit zehn Prozent der Stimmberechtigten (bei Verfassungsänderungen 15 Prozent) relativ hoch ist, das sind immerhin rund 640.000 bzw. 960.000 Unterschriften. Alles in allem ist die nun gefundene Lösung ein herzeigbarer Kompromiss, der ein Begutachtungsverfahren keineswegs scheuen muss. Dass SPÖ und ÖVP von ihrer Absicht abgerückt sind, das Ganze im Eilzugstempo zu beschließen, ist erfreulich. Es wäre auch kein Schaden, mit der Beschlussfassung zu warten, bis der Wahlkampf vorüber ist. Zudem tragen Sondersitzungen kurz vor der Wahl erfahrungsgemäß das Risiko in sich, dass dabei die Parteien der Versuchung kostspieliger Schnellschüsse für Wahlgeschenke nur schwer widerstehen können.
Bei einem Vergleich mit der als Beispiel herangezogenen Schweiz fällt auf, dass bei uns um ein Kernthema der dortigen direkten Demokratie ein weiter Bogen gemacht wird. Dass Bürgerinnen und Bürger eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz verlangen können, wird in Österreich auf Bundesebene (anders als z.B. in Vorarlberg) auch künftig unmöglich sein. Die zaghafte Begeisterung für direkte Demokratie ist in Österreich eben umgekehrt proportional zur Wirksamkeit.
juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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