Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Wirklich geteilte Gewalt?

Vorarlberg / 15.07.2013 • 18:11 Uhr

Die Landtagsabgeordneten, die kürzlich mit einem Antrag die Landesregierung auffordern wollten, „das Gemeinde­gesetz zu novellieren“, wissen natürlich, dass die Regierung keine Gesetze ändern kann. Das ist formal dem Landtag vorbehalten. Mit der unbedachten Formulierung war gemeint, dass die Regierung dem Landtag einen Vorschlag übermitteln soll. Das ist auch der übliche Vorgang, wie Landesgesetze zustande kommen. Und selbst wenn Gesetze auf Anträge aus dem Landtag zurückgehen, haben in der Regel die Fachleute der Regierung die Feder geführt. Das läuft in allen anderen Parlamenten, auch im Nationalrat, nicht anders. Der Wissensvorsprung des Regierungsapparats gegenüber den Mitarbeiterstäben der Parlamentsfraktionen ist einfach uneinholbar groß.

Mit der klassischen Gewaltenteilung – das Parlament macht die Gesetze und die Regierung wendet sie an – hat das schon lange nur mehr der Form halber zu tun. Sie hat sich auf die Auseinandersetzung der Regierungsparteien (= Mehrheitsparteien im Parlament) mit den Oppositionsparteien verlagert. Das ist aber keine Teilung staatlicher Gewalt mehr, sondern Kontrolle der Mehrheit durch die Minderheit. Die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente wie Berichtspflichten, Anfragen und Prüfungsanträge schaffen mit Hilfe der Medien Öffentlichkeit und politischen Druck, aber auch nicht mehr. Fleißige Oppositionsabgeordnete können dabei durchaus die Mehrheit ganz schön in Trab halten. Besonders effizient sind dabei vom Parlament beauftragte unabhängige Kontrolleinrichtungen wie Rechnungshöfe und Volksanwälte.

Dass Gewaltenteilung auch auf andere Weise am Leben gehalten werden kann, zeigen die Schweizer Kantone. Dort wird von der Bevölkerung nicht nur das Kantonsparlament gewählt, sondern – meistens am selben Tag – auch die Kantonsregierung. Dabei werden die Regierungsmitglieder einzeln gewählt und brauchen eine absolute Mehrheit, andernfalls gibt es eine Stichwahl. Dabei spielt natürlich die Stärke der Parteien ein gewisse Rolle, aber ohne zugkräftige Persönlichkeiten können auch große Parteien baden gehen. Auf diese Weise ist der Dialog zwischen Parlament und Regierung wesentlich lebendiger und nicht so stark wie bei uns auf die Auseinandersetzung von Mehrheit und Opposition eingeengt. Wenn der Bund schon mit einem Demokratiepaket in der Schweiz Anleihen nehmen will, könnte er auch an der Direktwahl der Landesregierung ein Beispiel nehmen und den Ländern diese Möglichkeit freistellen.

juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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