Bordell-Nein vor Höchstgericht

Vorarlberg / 23.07.2013 • 20:48 Uhr

Ist das Puff-Verbot in Hohenems verfassungswidrig? Die Antwort gibt’s bald.

Wien. Zwischen dem 12. September und dem 4. Oktober dieses Jahres wird in Wien eine für Vorarlberg wegweisende Entscheidung gefällt. Im großen Plenum des Verfassungsgerichtshofs werden sich die Höchstrichter mit der Beschwerde des 55-jährigen Bürserbergers Hermann Hahn beschäftigen. Dieser ficht den abschlägigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn auf die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Bordells in Hohen­ems an. In ihrer Begründung verwies die Behörde auf das Landes-Sittenpolizeigesetz, wo es sinngemäß u. a. heißt, dass ein Bordell nur dann zu genehmigen ist, wenn diese Maßnahme dazu geeignet erscheint, durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einzuschränken.

Dass sich der Verfassungsgerichtshof nun mit dieser Beschwerde im großen Plenum des mit 14 Richtern besetzten Gremiums befasst, ist für sich schon bemerkenswert. „Ich würde das als Sensation werten“, sagt Anwalt Sanjay Doshi. „Dies zeigt, dass der Beschwerde ein hoher Stellenwert eingeräumt wird“, so der Jurist weiter. Die mit der Causa beschäftigte Richterin Claudia Kahr (57) erläuterte gegenüber den VN bereits im April die verschiedenen Szenarien der Behandlung einer Beschwerde. Diese reichen von einer Zurückweisung über eine Befassung mit der Causa in kleinem Kreis bis eben zu einer Verhandlung im großen Plenum. Schon damals sagte die Verfassungs­juristin im VN-Gespräch: „Ich neige zu der Ansicht, dass die Sache im großen Plenum behandelt wird.“

Liberaler Ruf

Persönlich wollte die erfahrene Richterin zur aktuellen Situation keine Stellungnahme abgeben. „Sie ist derzeit mit der Sache beschäftigt und möchte in diesem Stadium daher keine Aussagen machen“, hieß es aus ihrem Büro. Wie Kahr die Beschwerde bearbeiten will, hatte sie bereits im April unmissverständlich klargemacht. „Sie können sich sicher sein, dass ich nach dem strengen Maßstab der Judikatur vorgehen werde“, sagte sie damals.

Claudia Kahr, die in jungen Jahren bei den SPÖ-Kanzlern Kreisky und Sinowatz arbeitete und heute im Aufsichtsrat der Asfinag sitzt, gilt in ihrer Grundeinstellung als liberal. Besonders für die ehemalige Frauenministerin Johanna Dohnal, eine leidenschaftliche Kämpferin für Frauenrechte, zeigt sie hohe Wertschätzung.

Karten neu gemischt?

Sollte der Beschwerde des potenziellen Bordell-Betreibers Hermann Hahn stattgegeben und das Sittenpolizeigesetz des Landes Vorarlberg für verfassungswidrig erklärt werden, könnte das eine Lawine lostreten. Vorarlberg ist das einzige Bundesland, in dem es kein offizielles Bordell gibt. Alle Bestrebungen diverser Antragsteller schlugen bisher fehl.

In Hohenems entschied der Stadtrat am 24. Jänner 2012 mit 7:1 gegen das Projekt. Zuvor hatte es durchaus positive Signale gegeben. Und jetzt könnten die Karten neu gemischt werden.

Allein schon dass der Fall im großen Plenum behandelt wird, ist eine Sensation.

Sanjay Doshi, anwalt