Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Rot und Schwarz

Vorarlberg / 01.08.2013 • 19:22 Uhr

Die Bestellung der Richter für das neue Bundesverwaltungsgericht ist für die Bundesregierung zu einem PR-Fiasko geworden. Nicht nur weil zum Präsidenten und Vizepräsidenten jeweils Personen bestellt worden sind, die eine eindeutige Nähe zu den beiden Regierungsparteien aufwiesen, sondern weil auch Mitarbeiter aus Ministerbüros zu Verwaltungsrichtern ernannt worden sind.

Dabei besteht an der Qualifikation der betreffenden Personen überhaupt kein Zweifel. Vor allem spricht nichts dagegen, Personen, die zuvor in einem Ministerbüro leitende Funktionen ausgeübt haben, zu Verwaltungsrichtern zu machen. Schließlich kennen sie durch ihre Tätigkeit die Verwaltung bestens, und das ist ja ein wichtiges Kriterium.

Gewundert hat mich eher, dass Leute, die sich in einem Ministerbüro bewährt haben, knapp vor den Wahlen Verwaltungsrichter werden wollen. Aber das ist eine andere Sache…

Die Kritik der Öffentlichkeit entzündete sich vor allem daran, dass man den Eindruck gewinnen konnte, die beiden Regierungsparteien teilten sich ­untereinander die Funktionen auf. Gegen diesen Eindruck haben SPÖ und ÖVP auch wenig unternommen: Weder war das Bewerbungsverfahren transparent, noch konnten sich unterlegene Bewerber, die vielleicht noch qualifizierter gewesen wären, zur Wehr setzen.

Schaut man sich in anderen wegen ihrer Rechtsstaatlichkeit höchst angesehenen Ländern um, so ist es keineswegs ungewöhnlich, Höchstrichter zu bestellen, die auch eine gewisse Nähe zur Politik haben: Ein aktuelles Mitglied des deutschen Bundesverfassungsgerichts war vor seiner Amtszeit Ministerpräsident des Saarlandes, also eine Art Landeshauptmann. In der Schweiz ist es selbstverständlich, dass die Richter des Bundesgerichts bestimmten Parteien zugerechnet werden. Mit der Konsequenz, dass es beispielsweise auch Richter gibt, die den Grünen nahestehen, auch wenn diese Partei in der Schweiz gar nicht in der Regierung sitzt. Ein in Österreich undenkbarer Vorgang!

Allerdings handelt es sich dabei um Höchstgerichte. Das neue Bundesverwaltungsgericht ist hingegen „nur“ ein gar nicht so bedeutsames erstinstanzliches Gericht. Schade, dass es keinen besseren Start erlebt hat. Im Interesse des Rechtsstaates liegt die geführte Diskussion sicherlich nicht.

peter.bussjaeger@vn.vol.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck.
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