Nicht öffentliche Immunität?
Dass der Vorarlberger Landtag Immunitätsangelegenheiten seiner Abgeordneten stets in nicht öffentlichen Sitzungen behandelte, hat die Grünen bisher offenbar nicht gestört. Wenn es aber um ihren Lieblingsgegner Dieter Egger geht, ist das natürlich etwas anderes. Dabei ist das Thema durchaus einer grundsätzlichen Betrachtung wert, zumal es auch mit den nicht öffentlichen Sitzungen der Landtagsausschüsse in einen Topf geworfen wird.
Für die Öffentlichkeit der Ausschüsse gibt es natürlich gute Argumente, nicht zuletzt das der völligen Transparenz politischer Entscheidungen. Warum aber, so könnte man fragen, nicht auch der Fraktionssitzungen? Mindestens ebenso gute Gründe sprechen aber dafür, dass vorbereitende Sitzungen nicht allgemein zugänglich sind. Die Landtagssitzungen sind notwendigerweise eine öffentlichkeitswirksame Bühne für die Sichtbarmachung unterschiedlicher Standpunkte und die politische Kontrolle. Sie leiden allerdings darunter, dass sie oft als Wettlauf um die fetteste Schlagzeile und das größte Foto verstanden werden. Das würde sich nahtlos in öffentliche Ausschüsse fortsetzen, sodass sich in der Praxis das Ringen um gemeinsame Lösungen in informelle Vorbesprechungen verlagert. Letztlich würden auch das Interesse an den Landtagssitzungen darunter leiden, wenn schon im Vorfeld alles gesagt und publiziert ist – allenfalls noch nicht von jedem.
Etwas anderes ist die vom Landtag zu treffende Entscheidung, ob gegen einen Abgeordneten wegen des Vorwurfes einer strafbaren Handlung ermittelt werden darf. Das ist noch keine Vorverurteilung, weil sich ja nur in einem solchen Verfahren auch eine allfällige Unschuld feststellen lässt. Daher haben die meisten sich unschuldig fühlenden Abgeordneten, wie im konkreten Fall auch Egger, gar kein Interesse daran, sich hinter ihrer Immunität zu verstecken. Solche Angelegenheiten in nicht öffentliche Landtagssitzungen zu verbannen, ist heute wohl nicht mehr zeitgemäß, zumal der Sachverhalt der Öffentlichkeit ja ohnedies bekannt und eine nicht öffentliche Sitzung keineswegs vertraulich ist. Schließlich behandelt auch der Nationalrat Auslieferungsbegehren in öffentlichen Sitzungen.
Schließlich gibt es auch noch einen kleinen Trick, sich als Abgeordneter vor gerichtlicher Verfolgung zu schützen. Man muss Anschuldigungen lediglich in eine schriftliche Anfrage verpacken, in einem solchen Fall kann nicht ausgeliefert werden. Das mag den Sinn haben, als Oppositionspolitiker nicht mundtot gemacht werden zu können, unbeteiligte Dritte sind damit aber jeden Schutzes beraubt. Aber das ist den Grünen nicht unbekannt, schließlich machen auch sie jedenfalls im Nationalrat davon Gebrauch.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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