Securitys prügelten „bissigen“ Disco-Besucher bewusstlos

Vorarlberg / 29.01.2014 • 22:24 Uhr
Der Verletzte wurde mit der Rettung von der Discothek ins Krankenhaus transportiert. Dort blieb er für mehrere Tage. Foto: tony Meznar
Der Verletzte wurde mit der Rettung von der Discothek ins Krankenhaus transportiert. Dort blieb er für mehrere Tage. Foto: tony Meznar

Bis zu 1500 Euro Strafe für vier Türsteher, die 25-jährigen Mann bis zur Bewusstlosigkeit schlugen.

Bregenz. (VN-gs) Zwei Tanztempel im Unterland sind, wie der Bregenzer Bezirksrichter Christian Röthlin persönlich meint, seine „Hauptlieferanten“ an Klägern und Beschuldigten. „Und immer ist dabei die Security mit im Spiel . . .“

Eine dieser Mega-Diskotheken stand gestern im Mittelpunkt einer Verhandlung wegen Körperverletzung. Fünf Angeklagte, unter ihnen das Opfer und seine Kontrahenten – vier Security-Mitarbeiter – bekannten sich „nicht schuldig“.

Zum Tatvorwurf: Ein 25-jähriger Bregenzer hätte sich in die Hand eines Türstehers „verbissen“ und das Diensthemd eines anderen Sicherheitswächters in Fetzen gerissen. Seine persönliche Erinnerung daran war allerdings verblasst. „Ich war betrunken, kann mich nur noch an eine Diskussion vor dem Klo erinnern und dann Filmriss . . .“

Die Erinnerungslücke schloss sich erst mit seinem Erwachen im Rettungsfahrzeug auf dem Weg ins Krankenhaus.

Mit Händen und Füßen

Zeugen behaupteten, mindestens vier Security-Mitarbeiter hätten den Bregenzer mit Händen und Füßen bearbeitet. Und zwar so lange, bis er in der Bewusstlosigkeit versank.

Die vier angeklagten Türsteher hingegen dementierten unisono: „Ihn geschlagen? Nein. Wir haben ihn nur am Boden fixiert. Dort hat er gezappelt und plötzlich so getan, als sei er bewusstlos. Aber Zeugen interpretieren ja alles erfahrungsgemäß immer anders.“

Einer der Beschuldigten klagte über sein zerfetztes Diensthemd, wollte den Bregenzer auf 100 Euro Ersatz klagen. „Wieso, war es Ihr Hemd? Mussten Sie es bezahlen?“, wollte der Richter wissen.

„Nein, es wurde von der Diskothek ersetzt“, so der Angesprochene.

„Aber dann sind Sie selbst ja nicht zu Schaden gekommen.“

„Ich nicht, aber das Hemd . . .“

Da Angeklagte vor Gericht zum Selbstschutz lügen dürfen, geladene Zeugen dafür aber mit Strafe bedroht werden, wurde der Aussage eines unbeteiligten Zeugen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Der Mann war Begleiter des Opfers gewesen und konnte die Vorgänge detailliert schildern. Dies schon allein deswegen, weil er als Fahrer damals nüchtern gewesen sei.

„Die Securitys haben sich gegenseitig hochgeschaukelt“, erinnerte er sich, „sie brachten ihn zu dieser Klapptüre, wo die Leute immer rausgeschmissen werden. Sie haben ihn zu Boden gerissen und dann ging es los. Mit Händen und Füßen traten sie auf ihn ein. Das ganze dauerte vielleicht zehn Sekunden, waren aber gefühlte Stunden . . .“

Einen „Kick“ verpasst

Das einzige Professionelle an diesen Security-Leuten seien ihre Klamotten gewesen. Auch ein weiterer Zeuge sprach davon, dass die Türsteher dem Bregenzer einen „Kick“ gegeben hätten, so dass dieser „keine Luft mehr und alle Zustände bekam“.

Für Richter Röthlin gab es keinen Zweifel: die Schuld lag bei den Securitys. Alle vier wurden wegen Körperverletzung verurteilt, zu Strafen zwischen 600 und 1500 Euro, worauf einer der Verurteilten mit einem lautstarken „Pfuoaah!“ reagierte. Alle vier erbaten Bedenkzeit. Das Opfer selbst wurde freigesprochen.

Der Verletzte wurde mit der Rettung von der Diskothek ins Krankenhaus transportiert. Dort blieb er für mehrere Tage. Foto: tony Meznar
Der Verletzte wurde mit der Rettung von der Diskothek ins Krankenhaus transportiert. Dort blieb er für mehrere Tage. Foto: tony Meznar