Eiszeit
Letzte Woche mussten die Regierungsparteien im Nationalrat erstmals in dieser Gesetzgebungsperiode auf einen Gesetzesbeschluss verzichten, weil ihnen die für eine Verfassungsänderung erforderlichen Stimmen fehlten. Bereits im Vorjahr scheiterte die Verankerung eines Spekulationsverbots an der fehlenden Bereitschaft der Opposition, zu einer Zweidrittelmehrheit beizutragen.
Dabei war der Anlass diesmal weder sachlich noch parteipolitisch umstritten. Mit Zustimmung des Landes wurden in Oberösterreich die Bezirksgerichte Enns und Steyr zusammengelegt. Weil sie aber in unterschiedlichen Verwaltungsbezirken liegen, fehlt dafür bisher eine einwandfreie Rechtsgrundlage und die sollte nun mit einer einfachen Verfassungsänderung geschaffen werden. Nichts zu tun hat das mit der umstrittenen Absicht der Bundesregierung, Bezirksgerichte auch gegen den Willen des Landes auflösen zu können. Man würde also auf den ersten Blick meinen, dass es für ein Veto der Oppositionsparteien eigentlich keinen sachlichen Grund gibt. Sehr wohl gibt es aber einen politischen Grund.
Dass ein Untersuchungsausschuss des Nationalrats nur dann eingesetzt werden kann, wenn die Regierungsparteien (die eigentlich kontrolliert werden sollten) zustimmen, ist der Opposition schon lange ein Dorn im Auge. Bestärkt werden sie durch ihre Erfahrung, dass die Mehrheit auch über alle Verfahrensschritte und somit auch darüber entscheidet, was man alles wissen will und wie man es bewertet. Daher haben die Oppositionsparteien im August 2009 ihre notwendige Zustimmung zum Bankenrettungspaket von einer Zusage abhängig gemacht, dass wie in Deutschland auch in Österreich Untersuchungsausschüsse ein Minderheitenrecht werden. Eine solche Vereinbarung wurde zwar unterschrieben, aber bald wieder auf Eis gelegt. Das rächt sich jetzt. Solange die über vier Jahre alte Zusage nicht eingelöst wird, haben die Oppositionsparteien eine Eiszeit ausgerufen, wenn die Regierungsparteien bei Verfassungsgesetzen ihre Zustimmung brauchen.
Es ist zwar richtig, dass die derzeitigen Regeln für Untersuchungsausschüsse missbrauchsanfällig sind und verbessert werden sollten. Dafür wären allerdings vier Jahre zur Verfügung gestanden. Und selbst wenn ein aktionistischer Missbrauch eines Untersuchungsausschusses zur Hypo-Alpen-Adria für die Regierungsparteien ungerecht schädlich geworden wäre: Die derzeitige Hinhaltetaktik und der bei wesentlich mehr Leuten als den über 100.000 Unterzeichnenden entstandene Eindruck des Abdrehens schaden mit Sicherheit mehr.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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