Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

St. Gallen kann es

Vorarlberg / 12.05.2014 • 20:25 Uhr

Unter diesem Titel stimmt die Bevölkerung unseres Nachbarkantons St. Gallen am kommenden Sonntag über eine höhere Förderung für erneuerbare Energie ab. Der von SP und Grünen eingebrachte Antrag hat bereits vor der Abstimmung einen Teilerfolg erzielt. Kantonsrat und Regierung setzten die bisherige Förderung bereits im Vorfeld hinauf. Jetzt geht es nur noch um die Frage, ob die Förderung nicht noch mehr angehoben werden soll. Allein schon das Betreiben einer Volksabstimmung ist also in der Lage, Dampf zu machen.

Für die ganze Schweiz stehen vier gewichtige Themen auf dem Prüfstand einer Volksabstimmung. Eine Volksinitiative möchte, dass wegen eines Sexualdelikts mit Kindern Verurteilte von weiterer beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit mit Minderjährigen automatisch lebenslang ausgeschlossen sein sollen. Das Parlament hält einen solchen pauschalen Automatismus für unverhältnismäßig. Es hat aber bereits beschlossen, dass das im Einzelfall vom Gericht festgelegt werden kann. Eine zweite Volksinitiative zielt auf einen Mindestlohn von monatlich 4000 Franken (3200 Euro). Im Verhältnis zu den in Österreich verschiedentlich geforderten 1500 Euro ist das auch für Schweizer Verhältnisse ein ordentlicher Klapf. Parlament und Regierung rufen daher dazu auf, mit Nein zu stimmen. Sie fürchten, dass Arbeitsplätze unter der Mindestlohngrenze künftig weitgehend verschwinden würden und verweisen auf das bewährte System von Kollektivvertragsverhandlungen.

Mit der dritten Abstimmung sollen künftig die Leistungen der Hausärzte besser abgegolten sowie neue Versorgungsmodelle wie Gemeinschaftspraxen und Gesundheitszentren verankert werden. Dieses vom Parlament bereits beschlossene Gesetz ist inhaltlich weitgehend unbestritten. Da es aber im Verfassungsrang stehen soll, hat wie bei jeder Verfassungsänderung die Bevölkerung das letzte Wort. Eine zwingende Volksabstimmung wäre in solchen Fällen auch bei uns eine sinnvolle Erweiterung der direkten Demokratie. Sogar das mit starker Hand regierte Bayern kann seine Verfassung nur mit Zustimmung der Bevölkerung ändern.

Das vierte Volksabstimmungsthema hat es in sich. Die Schweizer stimmen darüber ab, ob 22 neue Kampfflugzeuge des Typs Gripen um 3,2 Milliarden Franken angeschafft werden sollen. Die Diskussion darüber erinnert an unsere 15 teilweise gebrauchten Eurofighter: Für die einen zu teuer, für die anderen zur Erhaltung der Verteidigungsfähigkeit notwendig. Einen Unterschied zu Österreich gibt es allerdings schon: In der Schweiz wurden keine Korruptionsvorwürfe laut.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
Die VN geben Gastkommentatoren Raum, ihre persönliche Meinung zu äußern.
Sie muss nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.