Alle warten aufs Finale

Heute letzte Zeugeneinvernahme bei Testamentsprozess. Urteil für Freitag geplant.
Salzburg. 22 Verhandlungstage beim ersten Rechtsgang in Salzburg, ein Gerichtstag beim Obersten Gerichtshof, zehn weitere Verhandlungstage am Erstgericht: Der Prozess um die Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn ist ein sehr komplexes Unterfangen. Ende dieser Woche soll nun ein vorläufiger Schlussstrich gezogen werden können: Für kommenden Freitag, am zehnten Tag im Zweitverfahren, werden – die VN berichteten – die Urteile für die fünf Angeklagten erwartet.
Fünf Angeklagte
Bei den ehemaligen Gerichtsbediensteten Jürgen H. (50), Walter M. (75) und Kurt T. (51) sowie dem Mittäter Peter H. (50) hält sich die Spannung in Grenzen. Sie sind in den meisten ihnen zur Last gelegten Anklagepunkten bereits rechtskräftig verurteilt. Nur einzelne Schuldsprüche im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf des Amtsmissbrauchs sind bei diesen Beschuldigten aufgehoben worden. Eine Änderung des Strafausmaßes wird, wenn überhaupt, wohl nur marginal ausfallen. Anders gelagert ist der Fall bei der suspendierten Richterin Kornelia Ratz (51). Für sie geht es am Freitag ums Ganze. Als Einzige der Beschuldigten ist sie nicht rechtskräftig verurteilt. Der Schuldspruch wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch aus dem Erstverfahren wurde aufgehoben. Involviert ist Ratz nur im Fall Mutschler, wo ihr die Anklage vorwirft, ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben zu haben.
Die drei Szenarien
Es sind bei Kornelia Ratz insgesamt drei Szenarien möglich:
» Eine Bestätigung des Schuldspruchs wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Dieser müsste dann besser begründet sein als jener im Erstverfahren, sodass er im Fall einer Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof hält.
» Ein Schuldspruch wegen Betrugs. Ein Delikt, das schwerer wiegt. Möglich wäre dann eine Erhöhung des Strafausmaßes. Im ersten Rechtsgang wurde Kornelia Ratz zu zweieinhalb Jahren Haft (zehn Monate davon unbedingt) verurteilt. Übersteigt die unbedingte Haft ein Jahr, ist keine Fußfessel möglich. Dann müsste Ratz tatsächlich hinter Gitter.
» Ein Freispruch.
Polizist im Zeugenstand
Als letzter Zeuge ist heute der Polizist Gerhard Mair aufgerufen. Dieser nahm gemeinsam mit Staatsanwalt Manfred Bolter (54) die Vernehmungen der meisten Angeklagten vor. Außerstreit-Rechtspfleger Clemens M. (55) warf Mair vor, ihn bei der Einvernahme unter Druck gesetzt zu haben. Sehr glaubwürdig klang das nicht. Clemens M. (55) legte zwei Mal ein detailliertes Geständnis ab. Darin belastete er auch Richterin Ratz massiv. Später widerrief er dieses Geständnis.
Nach Mairs Einvernahme stehen Verlesungen auf dem Programm. Für den Donnerstag sind die Schlussplädoyers der Prozessteilnehmer geplant. Der Freitag soll ausschließlich für die Beratung des Schöffensenats und die Urteilsverkündung freigehalten werden.