Superkleber-Anschlag gegen das Türschloss des lieben Nachbarn

240 Euro Geldstrafe für Bregenzer Streithansl, der seinen Widersacher „aussperrte“.
Bregenz. (VN) Seit Jahren wohnen sie Tür an Tür. Ein 54-jähriger Invaliditätspensionist und sein lieber Nachbar. Zwischen den beiden herrscht kein Frieden, sondern Dauerkriegszustand. „Weil er mich blöd angeredet hat, habe ich ihm mal eine Watsch’n gegeben, draußen auf einer Bank in der Siedlung“, gestand einer der beiden Kontrahenten gestern am Bezirksgericht Bregenz.
Dieses blöd Reden scheint eine unselige Eigenschaft des 54-jährigen Bregenzers zu sein. Beim gemeinsamen Besuch bei einer Nachbarin kam es jedenfalls wieder zu unflätigen Beleidigungen, deren genauen Wortlaut der Kontrahent des streitbaren Invaliditätspensionisten bei der Verhandlung vor Richter Christian Röthlin lieber nicht wiedergeben will.
Polizei kam mit Geißfuß
„Gehet hin in Unfrieden“ hieß es in jener Nacht einmal mehr für die beiden Bregenzer, als sie sich nacheinander wieder auf den Weg zurück in ihre Wohnungen begaben.
Doch einer von ihnen musste draußen bleiben. Das Schloss seiner Wohnungstür war verklebt.
Als Kläger vor Gericht schildert der damals Ausgesperrte, was dann geschah: „Ich rief die Polizei an, die einen Geißfuß mitbrachte und die Türe aufbrach.“ Für ihn war die Sache klar: Hinter dem Superkleber-Anschlag konnte nur einer stecken. Und zwar kein anderer als eben der unliebsame Nachbar. Wegen Sachbeschädigung angeklagt, weist der 54-Jährige jede Schuld von sich. „Mein Gott, ich hatte sechs Bier und vier Schnäpse intus! Ich war so besoffen, dass ich das Türschloss nicht mal gefunden hätte. Ich war’s nicht.“ Der Kläger aber erinnert sich: „Als die Polizei da war, hat er uns durch seine halb offene Tür beobachtet und verschmitzt herausgegrinst.“ Was der Beschuldigte durchaus bestätigt: „Weil’s so lustig war. Wer kommt denn auf die Idee, eine Tür zuzukleben?“
Er war’s, behauptet sein Kontrahent, um dann noch hinzuzufügen: „Alle wollen den loswerden! Es gibt eine Unterschriftenaktion im Wohnblock, damit er rausgeschmissen wird.“
Der Angeklagte kriegt ob dieser Worte einen Lachkrampf. Doch der vergeht ihm gründlich, als er anschließend den Richterspruch vernimmt. Schuldig wegen des Vergehens der Sachbeschädigung. Geldstrafe: 60 Tagessätze zu je vier Euro. Der Verurteilte nimmt die Entscheidung wider Erwarten an, weil: „Es hat ja ohnehin keinen Sinn, und zahlen kann ich die Strafe sowieso nicht“, so seine letzten Worte vor dem Abschied aus dem Gerichtssaal.
Ich war so besoffen, dass ich das Türschloss nicht mal gefunden hätte.
Angeklagter