Ehefrau in Regionalzug die Nase gebrochen

VN / 30.09.2026 • 15:17 Uhr
Ehefrau in Regionalzug die Nase gebrochen
Der Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. eckert

Sechsfach vorbestrafter Mann schlug vor den Augen des Schaffners brutal mit der Faust zu.

Feldkirch Eigentlich hat der 29-jährige Arbeitslose schon so viele Ruten im Fenster stehen, dass man sich fragt, was es bei ihm noch braucht, um ihn auf Schiene zu bringen. Er hat sechs einschlägige Vorstrafen. Eine Mischung aus Suchtmitteln und Gewalt bringt ihn immer wieder vor Gericht. Insgesamt hat er 18 Monate Haftstrafe offen.

Man wollte ihm noch eine Chance geben und ihn zur Therapie statt ins Gefängnis schicken. Bislang hat er jedoch noch keine Therapie angetreten, doch jetzt, so sagt er, soll es wirklich losgehen. Wäre da nicht schon wieder ein brutaler Übergriff auf seine Frau gewesen. Und das am frühen Abend im Juni dieses Jahres an einem öffentlichen Ort, nämlich in einem Regionalzug, konkret in einer S-Bahn im Walgau.

Eine Flasche Jägermeister

“Herr Richter, ich war so besoffen, schauen Sie mal auf dem Video, wie ich torkle”, versucht der Gewalttäter, eine Erklärung für seinen Ausraster zu finden. Er habe zuvor eine große Flasche Jägermeister getrunken, sagt er. Allerdings zeigt sich auch das Opfer, seine Ehefrau, ziemlich aggressiv und provokant. Dennoch kein Grund, ihr mit der Faust mit voller Wucht ins Gesicht zu schlagen.

Dass der Zugbegleiter dabei war, störte den Angreifer nicht, auch die Videokamera war ihm egal. Und das, obwohl er wusste, dass seine Frau bereits an der Nase operiert worden war und deshalb in diesem Bereich besonders schmerzempfindlich ist. “Es tut mir so leid, ich liebe diese Frau doch so”, stammelt der Mann vor sich hin. Was Täter und Opfer gesprochen haben, kann der Zugbegleiter nicht sagen, es war Türkisch. “Es war eine Kurzschlussreaktion”, so Verteidiger Martin Reichegger.

Beharrliches Schweigen

Die Noch-Ehefrau, ein Scheidungsverfahren ist angeblich im Gange, schweigt. Und das bereits zum zweiten Mal. Denn schon einmal wurde der Mann vor gar nicht allzu langer Zeit wegen Körperverletzung zu ihrem Nachteil verurteilt. Auch beim damaligen Prozess schwieg sie. Da es in beiden Fällen aber mehr als eindeutige Beweise gibt, gibt es trotz ihrer Aussageverweigerung die zweite Verurteilung wegen Körperverletzung.

Gefängnisstrafe

Dieses Mal brach er der Frau die Nase so heftig, dass sowohl Nasenbein als auch Nasenscheidewand gebrochen waren. Die Frau musste operiert werden. Der Strafrahmen bei dem Bludenzer reicht, weil er bereits zu mehreren Haftstrafen verurteilt worden war, bis zu siebeneinhalb Jahren. Er wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Wenn er es schafft, einen Strafaufschub zu erreichen, kann er zuerst in Therapie gehen und die zwölf Monate danach absitzen. Dass er die neue Strafe absitzen muss, ist fix, Therapie hin oder her. Mildernd waren das reumütige Geständnis, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, der Umstand, dass er vom Opfer provoziert wurde, und dass er sich nach dem Faustschlag um das Opfer kümmerte. Das Video zeigt, wie er vom Zug-WC nasse Tücher holt und seiner Frau unter die Nase hält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.