Sterben als Pflicht?
Vor einem Jahr haben die Regierungsparteien in ihrem Arbeitsprogramm ein nachhaltiges Bekenntnis zum Verbot der Tötung auf Verlangen abgegeben. Die Forderung der ÖVP, das über die bereits bestehende Regelung im Strafgesetzbuch hinaus auch in der Verfassung zu verankern, wurde an eine parlamentarische Kommission delegiert. Diese hat nun endlich ihre Arbeit aufgenommen und befasst sich darüber hinaus ganz allgemein mit der Würde des Menschen am Ende des Lebens. Die ersten Beratungen lassen bereits erkennen, dass eine Verankerung in der Verfassung auf erheblichen Widerstand stößt.
Dabei wird damit argumentiert, dass sie angesichts der bereits bestehenden Strafbarkeit unnötig und eine Überfrachtung der Verfassung unzweckmäßig sei. Merkwürdig ist allerdings, dass diese Überlegungen bei der verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes, der Versorgung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und der Vermeidung von Lärmstörung und zahlreichen ähnlichen Bekenntnissen keine Rolle gespielt hatten. Hier wird offenkundig mit zweierlei Maß gemessen und übersehen, wie schnell Gesetze vom Nationalrat geändert oder vom Verfassungsgerichtshof neu interpretiert werden können. Aktuelles Beispiel ist die beabsichtigte, aber heftig umstrittene und über die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes hinausgehende Änderung des Fortpflanzungsgesetzes, das derzeit im Eilzugstempo und ohne ausführliche Begutachtung durchgezogen werden soll.
Dass jemand über das Ende seines Lebens selbst entscheiden und sich dabei auch helfen lassen können soll, klingt abgesehen von religiösen Fragen für viele Menschen unverfänglich. Dabei wird übersehen, dass die Grenze zwischen dem Recht auf Sterben und der vermeintlichen Pflicht, seine Umgebung zu entlasten, fließend werden kann. Wo bleibt die Sicherheit, dass auf kranke alte Menschen kein Druck ausgeübt wird, doch endlich sterben zu wollen? Die kann es natürlich nicht geben. Wenn die Türe einmal geöffnet ist, wird sie immer weiter aufgedrückt werden. Das lässt sich in den Niederlanden inzwischen gut beobachten.
Das ist derzeit in Österreich (noch?) kein Thema der politischen Willensbildung. Die eingesetzte parlamentarische Kommission denkt erfreulicherweise in eine andere Richtung. Das möglichst schmerzfreie und gut begleitete Sterben durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen sowie Erleichterungen bei den derzeit reichlich komplizierten Patientenverfügungen, um künstlich lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen zu können, stehen weitgehend außer Streit. Bereits ein solches Ergebnis für sich allein wird die umsichtige Arbeit der eingesetzten Kommission rechtfertigen.
Bereits ein solches Ergebnis wird die Arbeit der Kommission rechtfertigen.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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