Bürokratie der Information
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat endlich das schon lange angekündigte Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Mit diesem Gesetz würde den Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen ermöglicht, den sie auch vor den Verwaltungsgerichten durchsetzen könnten.
Den Oppositionsparteien geht der Entwurf nicht weit genug. Sie beklagen, dass es Ausnahmen vom Informationszugang gibt, wenn beispielsweise die Geheimhaltung im zwingenden öffentlichen Interesse liegt oder wenn schutzwürdige Interessen von Privatpersonen im Spiel sind. Außerdem stört es sie, dass Bundes- und Landesgesetzgeber noch nähere Durchführungsbestimmungen erlassen sollen. Vor allem aber ist etwa von Grünen und Neos zu hören, dass es unabhängige Informationsbeauftragte geben soll, an die sich die Bürger wenden können, und Transparenzbehörden, die im Falle von Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden entscheiden sollen.
Der Vorschlag der Bundesregierung ist im Grunde ein vernünftiger Kompromiss in dieser heiklen Angelegenheit. Man darf nämlich den Aufwand nicht gering einschätzen, der in Zukunft (das Gesetz soll am 1. Jänner 2016 in Kraft treten) in der staatlichen Verwaltung entstehen kann, wenn wir alle unsere Informationsrechte beim Staat einlösen und uns darüber erkundigen, was uns so interessiert.
Es ist anzunehmen, dass die Regierungsparteien in den parlamentarischen Verhandlungen einige politische Kompromisse eingehen werden müssen, wenn sie das Projekt durchbringen wollen. Wenn solche Kompromisse zu einer wirklichen Stärkung der Bürgerrechte führen, ist das in Ordnung. Wenn lediglich – wie interessanterweise von einigen Oppositionsparteien gefordert – neue Behörden mit neuen Aufgaben geschaffen werden sollen, darf die Antwort im Interesse der Steuerzahler nur ein entschiedenes „Nein“ sein. Weshalb benötigt es eine neue Informationsbürokratie mit Informationsbeauftragten und Transparenzbehörden, wenn es ja ohnehin schon Verwaltungsgerichte und Volksanwaltschaften gibt?
Die Transparenz der staatlichen Informationen wird die Bürger ohnehin teuer genug kommen. Die Regierungsvorlage geht davon aus, dass in der Verwaltung keine Mehrkosten entstehen, was jedoch ziemlich weltfremd ist. Wenn man durch neue Gesetze neuen Aufwand produziert, sollte man wenigstens dazu stehen.
peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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