Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Personenwahl

Vorarlberg / 09.02.2015 • 18:33 Uhr

Bei der in einem Monat stattfindenden Wahl der Gemeindevertreter gibt es in nahezu jeder fünften Gemeinde eine reine Persönlichkeitswahl. Es gibt keine durch Wahlvorschläge, meistens der politischen Parteien, vorgefilterte Kandidaten. Jede Gemeindebürgerin und jeder Gemeindebürger ist wählbar, und die Mandate werden nach der Anzahl der Namensnennungen vergeben. Es liegt auf der Hand, dass dies nur in überschaubaren kleineren Gemeinden gehandhabt werden kann. In den anderen können bevorzugte Kandidaten des gewählten Wahlvorschlages Vorzugsstimmen erhalten, bis 1998 konnten weniger geschätzte Kandidaten auch gestrichen werden. Wie bei der Landtagswahl wurde dieses zunächst weitgehend wirkungslose System inzwischen auch für die Gemeinden maßgeblich verbessert. Das hat letztes Jahr einige Kandidaten auf vermeintlich sicheren Mandatsplätzen ausgehebelt und man kann davon ausgehen, dass die Wählerinnen und Wähler auch bei der Gemeindewahl in den Wahlvorschlägen kräftig umrühren werden.

Notorisch unwirksam ist das Vorzugsstimmensystem der Nationalratswahl. Das könnte aber, zumindest im Bereich der Volkspartei, bald anders werden. Bei der kürzlich durchgeführten Mitgliederbefragung waren nämlich 87 Prozent dafür, dass sich die ÖVP für die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts in Form eines verbindlichen Vorzugsstimmenmodells (die Kandidaten mit den meisten Stimmen erhalten die Mandate) aussprechen soll. An diesem radikalen Modell wird der Reformparteitag im Mai nicht vorbeigehen können. Auch wenn die Umsetzung durch eine Gesetzesänderung mangels Zustimmung anderer Parteien nicht zustande kommen sollte, könnte es parteiintern auf freiwilliger Basis jederzeit umgesetzt werden. Die ÖVP Niederösterreich hat bei der Landtagswahl gezeigt, dass das ohne Weiteres geht. Man wird sehen, ob der Reformwille bis zur nächsten Nationalratswahl anhält.

Unsere Nachbarländer sind bei der Persönlichkeitswahl andere Wege gegangen. In Deutschland wird pro Wahlkreis ein Abgeordneter gewählt, und das Mandat fällt dem Kandidaten jener Partei zu, die dort am meisten Stimmen erzielt hat. Da findet der Wettbewerb also nicht innerhalb, sondern zwischen den einzelnen Parteien statt. In der Schweiz ist es, wie auch bei den Gemeindewahlen in Baden-Württemberg und Bayern, möglich, seine Vorzugsstimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien zu verteilen. Damit entsteht natürlich eine andere Art von Wettbewerb, während bei uns das Risiko besteht, vor lauter innerparteilichem Kräftemessen um die besten Plätze die Auseinandersetzung mit den politischen Mitbewerbern zu vergessen.

Man wird sehen, ob der Reformwille anhält.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.