Nicht alle halten sich an Gesetz

Bei der Auszählung war alles korrekt, wie auch hier bei den Gemeindewahlen in Hohenems. Foto: VN/Steurer
Nachfrage bei Gemeinden ergibt: Wahlkartenausgabe manchmal etwas lax gehandhabt.
SCHWARZACH. Situation bekannt: Herr Wähler geht nach dem Einkaufen noch schnell ins Gemeindeamt die Wahlkarte abholen. Damit er sonntags nicht aufstehen muss, weil er sonntags nicht da ist oder weshalb auch immer. Im Amt kommt ihm die Idee, er könnte der Gattin eine Karte mitnehmen. Er ist kein Unbekannter, man kennt ihn und auch die Frau Gemahlin. Also kein Problem, die Gemeinde will ja Bürgernähe zeigen und eine hohe Wahlbeteiligung. Zwei Wahlkarten in die Hand gedrückt, auf Wiedersehen.
In Hohenems beispielsweise üblich, wie Bürgermeister Richard Amann am Donnerstag bestätigte. Auch in der größten Stadt des Landes, in Dornbirn, wird dies so gehandhabt. Ein Gros der Kommunen erklärte allerdings, auf einer Vollmacht zu bestehen – wie es das Gesetz vorsieht.
Musterschüler sind beispielsweise Bregenz und Götzis. Am Kummenberg gab es Karten nur mit Vollmacht. Wahlkartenanträge eines anderen wurden zwar angenommen, die Karten dann aber per Post zugeschickt.
Nicht alle erfreut
Herbert Marte vom Götzner Meldeamt erzählt: „Wir mussten uns natürlich einiges anhören. Aber im Nachhinein sind wir froh, es so geregelt zu haben.“ Sogar mit Fleißaufgabe: In Götzis mussten die Abholer unterschreiben, bei Landeswahlen sei dies jedoch gar nicht erforderlich, nur bei Wahlgängen des Bundes. In Bregenz übrigens hatten die Wähler ebenfalls eine Signatur zu leisten, als sie die Karte abgeholt haben.
Eine Vollmacht war in der Landeshauptstadt auch vonnöten, wenn jemand die Karte des Ehepartners mitnehmen wollte. Dies waren nur rund zehn Fälle, wie Günter Jäger vom Meldeamt erklärte. „Wir wollten das Thema Vollmacht nicht forcieren und haben nicht darauf hingewiesen. Es gibt viele andere Arten, eine Wahlkarte zu beantragen.“ In Lustenau war ebenfalls eine Unterschrift nötig. „Wir haben damit zwar den Zorn einiger Ehepartner abbekommen“, erzählt Jürgen Peter aus dem Rathaus. „Aber wir haben es durchgezogen. Es steht nun mal so im Gesetz.“ Auch Feldkirch, Rankweil, Hard und Lauterach bestätigen, das Gesetz exakt befolgt zu haben.
Ein wenig anders ging Wolfurt damit um. Burkhard Hinteregger, zuständig für Wahlangelegenheiten, gesteht: „Ja, es ist schon so, dass es vielleicht nicht ganz gesetzeskonform ist.“ In einigen Fällen sei es aber vorgekommen, dass man jemandem die Karte für den Partner noch mitgegeben habe: „Das sind nur drei oder vier Fälle. Und wir wussten, um wen es sich handelt.“ Ähnliches Vorgehen in Dornbirn. Zwar musste jeder unterschreiben, der eine Wahlkarte abholte. Der Abholer durfte aber auch jene eines Haushaltsmitgliedes mitnehmen, berichtet Andreas Metzler vom Meldeamt. „Aber nur mit Pass der Partnerin oder mit Anforderungskarte.“
Gründe für Wahlanfechtung
Auch aus Bludenz ist bekannt, dass nicht gänzlich gesetzeskonform gehandelt wurde. Dass die SPÖ
die Bürgermeister-Stichwahl anficht, hat allerdings andere Gründe: So soll die ÖVP gezielt Druck auf Menschen ausgeübt haben. Außerdem sollen Wahlkarten ohne des Einverständnis des Wählers abgeholt worden sein. Auch in Hohenems ist die Handhabung der Wahlkartenausgabe nicht der alleinige Grund, weshalb die Freiheitlichen eine Anfechtung überlegen. Die Neos wollen nun in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob mehr Fälle bekannt sind und welche Maßnahmen ergriffen werden.