Briefwahl sicher machen
Der in einer Demokratie unverzichtbare Grundsatz der persönlichen und geheimen Stimmabgabe steht naturgemäß in einem Spannungsverhältnis zum Anliegen, dass möglichst niemand von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein soll. Seit jeher können sich beispielsweise Menschen mit entsprechender Behinderung beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen lassen. Mit der Briefwahl wurde es vor einigen Jahr Auslandsösterreichern und auch nur kurzfristig Ortsabwesenden erleichtert oder überhaupt erst möglich gemacht, sich an Wahlen zu beteiligen. Den Rückgang der Wahlbeteiligung verhindern konnte das allerdings nicht, vielleicht etwas bremsen.
Die an bestimmte Voraussetzungen (z.B. Abwesenheit oder Bettlägerigkeit) gebundene Ermöglichung der Briefwahl war nicht unumstritten. Den einen war das Missbrauchspotenzial zu hoch und für die anderen wäre es wünschenswert gewesen, die Nutzung den Wählern überhaupt völlig frei zu stellen, wie es z.B. in Liechtenstein der Fall ist. Dort haben bei der Gemeindewahl am 15. März bereits 74 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme brieflich abgegeben. Das setzt natürlich voraus, dass das Wahlverfahren Missbräuche möglichst verhindert. Bei unserer Gemeindewahl hat das in Bludenz und Hohenems, offenbar aber auch noch in anderen Gemeinden, nicht funktioniert. Es ist unbestritten, dass entgegen dem klaren Wortlaut des Wahlgesetzes Wahlkarten an dritte Personen ohne Vollmacht ausgegeben wurden. Ob in dieser angeblich bloßen Gefälligkeit Familienangehörigen gegenüber oder in einer gar organisierten Beschaffung von Briefwahlunterlagen ein strafbarer Amtsmissbrauch vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft prüfen.
Die zweite Seite der Medaille ist die drohende Aufhebung der Stichwahlen durch den Verfassungsgerichtshof. In einem vergleichbaren Fall hat er wegen Abgabe von Wahlkarten ohne Vollmacht bereits einmal eine Wiederholung der Wahl angeordnet. Offen ist daher lediglich die Frage, ob diese Unregelmäßigkeiten in einem Ausmaß vorkamen, das dem Stimmenunterschied von 27 (in Bludenz) bzw. 121 (in Hohenems) entspricht. Nach den in den Medien genannten Zahlen und wegen der offenbar mangelhaften Dokumentation der Ausfolgung von Wahlkarten könnte das durchaus der Fall sein. Dass in Deutschland oder in der Schweiz solche Probleme mit der Briefwahl so gut wie unbekannt sind, hängt wohl damit zusammen, dass dort eine mündliche Antragstellung und Mitnahme der Unterlagen nicht möglich ist. Sie werden dort ausnahmslos mit der Post zugestellt, sodass einer organisierten Abholung von Wahlkarten (womöglich noch mit Hilfe beim Ausfüllen) ein Riegel vorgeschoben ist. Eine solche Einschränkung sollte eigentlich auch bei uns möglich sein.
In Liechtenstein haben 74 Prozent ihre Stimme brieflich abgegeben.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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