Verwirrung um Verträge für Lehrer

Lehrer ohne Abschluss: Land bietet nur altes Dienstrecht an, Bund spricht von Fehler.
Bregenz. Tuba D. (30), Lehramtsstudentin an der Pädagogischen Hochschule, erhielt am 17. Juli von der Schulabteilung des Landes einen Brief. Darin wird der angehenden Lehrerin für Englisch und Geschichte, der noch zwei Prüfungen zum Abschluss fehlen, unmissverständlich mitgeteilt: „Bei einem Dienstantritt mit 01. 09. 2015 bedeutet dies, dass Sie: 1.) einen Dienstvertrag im alten Dienstrecht erhalten und 2.) keine Möglichkeit mehr haben, in das neue Dienstrecht zu wechseln.“
Ministerium wehrt sich
Tuba D. ist fassungslos. „Gerade erzählte man mir noch, dass alles okay sei, dass angehende Lehrer, denen zum Abschluss noch etwas fehlt, selbstverständlich später ins neue Dienstrecht wechseln dürfen. Und jetzt das. Ich fühle mich hinters Licht geführt.“ Tuba D. hätte eine Stelle an der Neuen Mittelschule Höchst in Aussicht gehabt. „Aber unter diesen Umständen trete ich den Job nicht an. Leider bringt das alle meine Pläne für die nahe Zukunft durcheinander. Ich bin wirklich frustriert.“
Was für die Landesschulabteilung als einzige Auslegung der derzeitigen Rechtslage erscheint, stellt sich im Bildungsministerium anders dar. „Diese Rechtsauskunft des Landes Vorarlberg an die Betroffenen ist falsch“, beteuert eine der Sprecherinnen von Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (53) gegenüber den VN. „Wenn die Länder einen Lehrermangel nachweisen können und um einen entsprechenden Sondervertrag für Bewerber ohne Abschluss ansuchen, dann können sie diesen bei uns beantragen. Wir holen dann die Genehmigung vom Bundeskanzleramt ein und die Bewerber können unterrichten, mit der späteren Anstellungsmöglichkeit nach dem neuen Dienstrecht.“
Mennel und der Sekretär
Die Vorarlberger Schullandesrätin Bernadette Mennel (56) traut dem Frieden nicht. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben vom Ministerium, das nur für Lehrer ohne Abschluss, die bereits im abgelaufenen Schuljahr unterrichteten, eine Optierungsmöglichkeit für das neue Dienstrecht vorsieht. Nicht jedoch für angehende Pädagogen ohne Abschluss, die noch nicht unterrichtet haben. Am späteren Dienstagnachmittag führte Mennel in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit Andreas Thaller, dem Generalsekretär im Bildungsministerium.
Fazit aus Mennels Sicht: „Der Generalsekretär hat mir versprochen, sich dafür einzusetzen, dass auch die Junglehrer ohne Berufspraxis die Wahlmöglichkeit fürs neue Dienstrecht bekommen.“ Freilich braucht Mennel nicht nur eine mündliche Zusicherung, sondern auch eine schriftliche Bestätigung. Und das sehr rasch.
PH im Sommerdienst
Im Bereich Pflichtschule sind derzeit 40 angehende Jungpädagogen von der unklaren Situation betroffen. Ihnen fehlt entweder eine positive Bewertung ihrer Bachelor-Arbeit für einen rechtsgültigen Abschluss oder sie müssen noch letzte Prüfungen ablegen. Sie alle hätten einen Job für das kommende Schuljahr, 30 in einer Neuen Mittelschule, zehn in einer Volksschule. Doch sie wollen die Stelle nur dann antreten, wenn sie in den finanziell besseren neuen Dienstvertrag kommen. Der Einkommensunterschied beim Anfangsgehalt zwischen altem und neuem Dienstrecht liegt bei circa 500 Euro.
Ungeachtet der Meinungsverschiedenheiten zwischen Land und Bund in dieser Causa versucht die Pädagogische Hochschule Vorarlberg all jenen Studenten zu helfen, die nur noch eine positive Beurteilung ihrer Bachelor-Arbeit für den Studienabschluss benötigen. Die Lehrenden haben sich bereit erklärt, diese Arbeiten noch im August zu korrigieren. Wer eine positive Note erhält, bekommt sein Abschlussdiplom und kann seinen Job mit neuem Dienstvertrag antreten. Mit Stand Dienstag, 21. Juli, liegen 23 Bachelor-Arbeiten zur Korrektur an der PH.
Wir brauchen die Zusage natürlich auch schriftlich und bald.
Bernadette Mennel