Sommersünden und die Folgen

Sex im Freien, Nacktbaden, Lärmen: Derlei Sommeraktivitäten können kosten.
Schwarzach. Drei bis vier Mal pro Woche setzt sich der Kommandant der Hohenemser Stadtpolizei, Josef Heuberger (59), dienstlich auf sein E-Bike und durchstreift das Ufer am Alten Rhein. „Es ist besser geworden“, verrät der Beamte den VN. Damit meint Heuberger den Schwund an nackten Tatsachen am verführerischen Binnengewässer. „Vor ein paar Jahren“, geht Heuberger ins Detail, „waren es noch viel mehr Menschen, die nackt herumlagen und badeten. Mittlerweile treffe ich kaum noch Personen ohne Badebekleidung an.“ Der Polizist will nicht ausschließen, dass dies mit den Patrouillen der Ordnungshüter zu tun hat.
Obwohl er mit seinen hüllenlosen Klienten alles andere als streng ist. „Zuerst ermahne ich nur, beim zweiten Mal kassiere ich zehn Euro, erst beim dritten Mal setzt es eine Anzeige.“ Wenn es zu einer Anzeige kommt, landet diese unter anderem bei Brigitte Schwärzler (50) in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn. „Auf bis zu 200 Euro Strafe kann ein Nacktbad im öffentlichen Raum kommen“, informiert die Mitarbeiterin der Strafabteilung. Freilich fällt die Sanktion bei erstmaligem Vergehen geringer aus. „Um die 50 Euro kostet es beim ersten Mal. Es kommt immer auf die Situation an“, erklärt Schwärzler.
Bemerkenswert: Auch das Spucken in der Öffentlichkeit kann Folgen haben und von Ordnungshütern mit Anzeigen geahndet werden.
Tiefer in die Tasche greifen müssen Personen, mit denen die Hormone durchgehen. „Anzeigen wegen Sex in der Öffentlichkeit erhalten wir im Bezirk Dornbirn vielleicht einmal im Jahr. Aber bei einem solchen Verwaltungsvergehen zahlen die Betroffenen mehr als 50 Euro“, stellt die BH-Mitarbeiterin klar.
Züchtiges Bludenz
Wie viel das sein wird, muss bald die Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beurteilen. Dort landete nämlich die Anzeige gegen jenes Pärchen, das es offensichtlich auf der Seebühne trieb und dabei erwischt wurde. „Die Anzeige ist noch nicht bearbeitet“, teilte diesbezüglich der stellvertretende Leiter der Abteilung, Lothar Weiss (55), mit. Nacktbader kommen im Bezirk Bregenz ebenfalls glimpflicher davon. Zwischen 30 und 50 Euro müssen für die Erfrischung im Adamskostüm hingeblättert werden. „Ein dramatisches Problem haben wir mit Nacktbadern jedoch nicht“, bemüht sich Weiss zu betonen. Ein züchtiger Bezirk ist diesbezüglich auch der Raum Bludenz, wie der dortige Leiter der BH-Strafabteilung, Bernd Müller (57), bestätigt.
Mehr Lärm
Viel eher verursachen in Bludenz Lärmbelästigungen Probleme. „In diesem heißen und schönen Sommer registrieren wir merklich mehr Anzeigen wegen Lärmbelästigungen. Leute lassen in ihren Häusern die Fenster offen. Draußen gibt es mehr Grillfeste. Klar, dass es da auch mehr Lärm gibt“, erzählt Müller.
Wo gegrillt wird, wird auch Feuer gemacht, und das nicht nur in dafür vorgesehenen Grillern, sondern auch in der freien Natur. Wer das am falschen Platz zur falschen Zeit tut, muss ebenfalls mit empfindlichen Strafen rechnen. Das kleine Lagerfeuer an einem ungefährlichen Platz ist noch billig, es kommt vielleicht auf 50 bis 70 Euro.
Wer unter besonders gefährlichen Bedingungen an sensiblen Plätzen seine Wurst grillt und dadurch andere gefährdet, dem droht eine saftige Geldstrafe von bis zu 14.000 Euro.
Sittenpolizeigesetz
1. Jedermann hat sich so zu verhalten, dass der öffentliche Anstand nicht verletzt wird.
2. Als Verletzung des öffentlichen Anstandes ist jedes Verhalten in der Öffentlichkeit anzusehen, das einen groben Verstoß gegen jene Pflichten der guten Sitten darstellt, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat.