Wahl-Ermittlungen dauern an

Staatsanwaltschaft untersucht Wahlen in Bludenz und Hohenems immer noch.
Feldkirch. Der 29. März ist schon einige Monate her, bei der Staatsanwaltschaft sorgt dieser Tag nach wie vor für Arbeit. Schon während den Bürgermeister-Stichwahlen in Bludenz und Hohenems wurden Vorwürfe laut, dass nicht alles regulär vonstatten gegangen sei. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein – und untersucht immer noch. Heinz Rusch von der Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigt dies auf VN-Nachfrage: „Ja, wir sind noch dran. Wie lange, kann ich nicht sagen.“ Vor wenigen Wochen sickerte bereits durch, dass es zu zusätzlichen Einvernahmen kommt. Rusch will das nicht bestätigen: „Inhaltlich kann ich nichts dazu sagen.“
Anfechtung im Raum
Die beiden Fälle sind ähnlich. In Bludenz blieb ÖVP-Bürgermeister Mandi Katzenmayer (64) mit einem Vorsprung von 27 Stimmen auf Mario Leiter (SPÖ, 50) im Amt. In Hohenems setzte sich der amtierende Bürgermeister Richard Amann (ÖVP, 59) gegen Dieter Egger (FPÖ, 46) mit 121 Stimmen durch.
In Bludenz wurde bereits im Wahlkampf der Vorwurf laut, Wahlkarten wären ohne Vollmachten abgeholt worden. Der Anwalt der unterlegenen SPÖ sprach von 63 Wahlkarten und „teils schwerwiegenden Gesetzesbrüchen“. In Hohenems sollen laut des Anwalts der FPÖ ebenfalls Karten ohne Vollmacht ausgegeben worden sein. Zudem wären abgegebene Wahlkarten offen im Bürgerservice gelegen. Bei der Wahl in Ems brachten die Briefwahl-Stimmen den Umschwung, bis dahin lag Egger vorn. Ein Umstand, über den er sich schon am Wahlabend wunderte.
Sowohl Anwalt Anton Tschann (Bludenz) als auch Anwalt Karl Schelling (Hohenems) legten Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein – auch die Staatsanwaltschaft spitzte ob der schwerwiegenden Vorwürfe die Ohren und startete Untersuchungen. Ein Strafbestand wurde nicht ausgeschlossen.
Während die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Belange ermittelt, untersucht der Verfassungsgerichtshof derzeit, ob die Wahl überhaupt gültig ist. Ein Richter ist mit den Erhebungen betraut, im September könnte eine Entscheidung fallen. Dann treffen sich die 14 Verfassungsrichter zu einer sogenannten Session. Diesem Gremium empfiehlt der beauftragte Richter eine Lösung, welche dort beraten und abgestimmt wird. Sobald die Entscheidung zugestellt wurde, hat die betroffene Stadt 100 Tage Zeit, eine neue Wahl abzuhalten. Die Stichwahl am 29. März wurde nötig, weil bei den Gemeindewahlen am 15. März kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichte.