Durchgriff
Durchgriffsrecht ist offenkundig das Reizwort des Monats. Seit SPÖ, ÖVP und Grüne im Nationalrat übereingekommen sind, bei der Unterbringung von Asylwerbern die Stellung des Bundes gegenüber den Ländern und Gemeinden zu stärken, werden mancherorts die föderalistischen Alarmglocken geläutet. Dabei sind es weniger die Betroffenen selbst als Politiker der FPÖ, die dagegen Sturm laufen. Bei genauer Betrachtung gelingt es nämlich Ländern und Gemeinden durchaus, den Kopf – um ein Bonmot des früheren Landeshauptmannes Sausgruber aufzugreifen – zwischen den Ohren zu behalten.
Worum geht es? Es ist bekannt, dass das Erstaufnahmelager Traiskirchen in skandalöser Weise aus den Nähten platzt. Dafür sind nicht nur gewaltige Organisationsmängel, sondern auch fehlende Aufnahmekapazitäten in den Ländern und Gemeinden verantwortlich. Jede Gemeinde ist künftig gesetzlich verpflichtet, im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen (bis 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung) bereitzuhalten. Diese Bestimmung ist aber mit keinerlei Sanktionen verbunden. Eine Gemeinde hat nämlich häufig keine eigenen freien Unterbringungskapazitäten und kann ja schließlich auch niemanden verpflichten. Die Anordnung hat also lediglich symbolischen Charakter. Konkreter ist die künftige Möglichkeit der Bundesregierung, ausschließlich auf bundeseigenen Grundstücken ohne eigenes Bauverfahren Wohncontainer aufstellen zu dürfen. Damit wird einerseits ein rasches Agieren ermöglicht und andererseits von den Bürgermeistern die Versuchung genommen, ihre Stellung als Baubehörde zur politisch motivierten Verhinderung von Asylunterkünften zu missbrauchen. Nicht in Vorarlberg, aber in anderen Bundesländern sind solche Absichten bereits offenkundig geworden. Schließlich ist dieses Beschleunigungsgesetz mit Ende 2018 befristet. Für eine Verlängerung bräuchte es wieder eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und auch im Bundesrat, über den die Länder eine ungewollte Verlängerung leicht verhindern könnten.
Für Vorarlberg hat diese Neuregelung nicht nur deshalb kaum Bedeutung, weil wir derzeit die Länderquote für Asylquartiere erfüllen. Maßgeblicher ist, dass es bei uns kaum Bundesgrundstücke gibt, die für die Aufstellung von Wohncontainern geeignet wären. Und schließlich hat Vorarlberg selbst erst kürzlich in die Gemeindeautonomie eingegriffen, indem Zu- und Umbauten sowie Verwendungsänderungen zur Schaffung von Unterkünften keiner baubehördlichen Bewilligung der Gemeinde bedürfen. Antragsteller war unter anderem FPÖ-Klubobmann Egger. Entscheidend wird es letztlich sein, ob sich die Bundesregierung an den Ländern ein Beispiel nimmt und Gemeinden – Durchgriffsrecht hin oder her – nicht vor vollendete Tatsachen stellt.
Es gelingt durchaus, den Kopf zwischen den Ohren zu behalten.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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