Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Geheimnis­krämerei

Vorarlberg / 31.08.2015 • 18:36 Uhr

Die EU wird derzeit von ihren Bürgerinnen und Bürgern nicht gerade mit Wohlwollen verwöhnt. Die Freude über den großen Wurf europäischer Zusammenarbeit wird vielfach von Ärger über Regelungswut erstickt. Und das zögerliche Engagement der EU beim Umgang mit den Flüchtlingsströmen aus Kriegsgebieten steht in einem krassen Missverhältnis zum Energieaufwand, der beim Bemühen sichtbar wurde, die sorglosen Geldgeber Griechenlands vor Zahlungsausfällen bei einem Konkurs zu schützen. Drohende finanzielle Einbußen mobilisieren offenkundig mehr Kräfte als humanitäre Katastrophen.

Aber auch bei anderen, allerdings komplizierteren Themen, schlägt der EU großes Misstrauen entgegen. Das sind ein Freihandelsabkommen (TTIP) und ein Dienstleistungsabkommen (TISA) mit den USA. Nun ist der Abbau von Handels- und Dienstleistungshürden (als solche werden vielfach auch Qualitätsstandards angesehen) zwar ein wichtiger Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung. Das trifft allerdings nur dann für beide Vertragspartner zu, wenn Chancen und Risiken einigermaßen gleich verteilt sind. Das ist angesichts der Marktmacht amerikanischer Konzerne und ihrer politischen Rücksichtslosigkeit sehr umstritten. Die Befürworter der Abkommen in Europa hoffen auf Impulse für die Exportwirtschaft und demzufolge mehr Arbeitsplätze, die Gegner haben Angst, dass die hohen Umwelt- und Sozialstandards unterlaufen werden könnten. Was wirklich stimmt, bleibt angesichts der zahlreichen gegensätzlichen wissenschaftlichen Stellungnahmen unentschieden.

Erschwert wird die Beurteilung auch durch eine ausgesprochene Geheimniskrämerei von EU und USA, die das Ganze für die Bevölkerung noch zusätzlich verdächtiger macht.

Zunächst wurde das Recht der nationalen Parlamente, mit solchen Abkommen befasst zu werden, infrage gestellt und eine Europäische Bürgerinitiative als unzulässig erklärt. Dann wurde deutlich, dass für Streitfälle im Zusammenhang mit geänderten Rahmenbedingungen für Investitionen nicht die ordentlichen Gerichte, sondern besondere nichtöffentliche Schiedsgerichte zuständig sein sollen. Solche Schiedsgerichte gibt es zwar in zahlreichen Verträgen, aber mit einem Vertragspartner USA hat das dann doch ein anderes Gewicht als in einem Investitionsschutzabkommen mit Albanien. Dazu kommt die Sorge, dass durch verpflichtende Konsultationen vor gesetzlichen Maßnahmen der einzelnen Staaten unliebsame Initiativen von vornherein ausgesiebt werden und gar nicht erst ins Parlament kommen. Dem Ganzen setzt noch die Krone auf, dass die Vertragsentwürfe von Abgeordneten derzeit überhaupt nicht und von den zuständigen Beamten nur in speziellen Leseräumen in den US-Botschaften unter Bewachung gelesen werden dürfen. Der deutsche Bundestagspräsident und unsere Nationalratspräsidentin haben dagegen bereits nachdrücklich protestiert. Es wäre wirklich unglaublich, ließen sich die Parlamente so etwas gefallen.

Mit einem Vertragspartner USA hat das doch ein anderes Gewicht.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.