Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Starker Mann

Vorarlberg / 18.01.2016 • 18:52 Uhr

Eine bevorstehende Bundespräsidentenwahl ist immer wieder Anlass, über dieses Amt nachzudenken. Manche halten die Funktion überhaupt für entbehrlich und schlagen vor, wie in der Schweiz für jeweils ein Jahr ein Regierungsmitglied damit zu betrauen. Die FPÖ fordert regelmäßig, die Aufgaben an den Bundeskanzler als neuen starken Mann zu übertragen. So etwas gibt es in Amerika (mit einer starken Abhängigkeit vom Parlament) und in Frankreich, wo es aber neben dem Präsidenten durchaus noch einen Ministerpräsidenten gibt. Der ÖVP-Kandidat Khol hatte 2003 (damals noch als Nationalratspräsident angesichts des unbequemen Thomas Klestil) vorgeschlagen, die Rechte des Präsidenten gegenüber dem Parlament (namentlich das Auflösungsrecht) zu reduzieren, aber die Volkswahl beizubehalten, die wieder von anderen als entbehrlich angesehen wird.

Für die meisten der vom Bundespräsidenten wahrzunehmenden Aufgaben ist die Legitimierung durch eine Volkswahl tatsächlich nicht erforderlich. Er kann in diesen Fällen (z.B. Ernennung hochrangiger Beamter) nämlich nicht aus eigenem Willen, sondern nur über Antrag der Bundesregierung tätig werden. Allenfalls kann er einem solchen Antrag nicht stattgeben, aber nichts an dessen Stelle setzen. Das könnte die Bundesregierung also gleich selbst erledigen, zumal sie dabei der Kontrolle durch den Nationalrat unterliegt – der Bundespräsident hingegen nicht. Und dass beispielsweise der deutsche Bundespräsident wie die meisten anderen nicht vom Volk gewählt wird, schmälert sein Ansehen keineswegs.

In zwei Fällen ist der Bundespräsident allerdings völlig frei, nämlich bei der Ernennung des Bundeskanzlers sowie bei der Entlassung des Kanzlers und der gesamten Bundesregierung. Das Recht auf Auswahl des Bundeskanzlers und der Regierungsmitglieder reicht in der Praxis allerdings nur so weit, als es in Übereinstimmung mit der Nationalratsmehrheit ausgeübt wird. Diese kann nämlich mit einem Misstrauensvotum jeden Kanzler und jeden Minister stürzen. Das Ganze auf die Spitze treiben könnte ein Bundespräsident allerdings dadurch, dass er die Bundesregierung entlässt, ein ihm willfähriges Kabinett ernennt, dieses sofort die Auflösung des widerborstigen Nationalrats beantragen lässt und auf diese Weise Neuwahlen herbeiführt. Ob eine einzelne Person den Nationalrat in einer solchen Weise aushebeln können soll, darf man getrost in Zweifel ziehen. Die Gewaltenteilung ist in diesem Punkt sehr einseitig geraten. Bei anderen Bundespräsidenten als den bisherigen könnte die Grenze vom starken Mann zur autoritären Macht einmal plötzlich fließend werden.

Es wäre daher durchaus sinnvoll, den Bundeskanzler und die Minister durch den Nationalrat wählen und abberufen zu lassen. Für die verbleibenden Aufgaben wäre eine Wahl durch die Bundesversammlung dann auf jeden Fall ausreichend.

Die Grenze zur autoritären Macht könnte plötzlich fließend werden.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.