Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Weisungsrecht

Vorarlberg / 08.02.2016 • 21:30 Uhr

Nach der Auseinandersetzung um eine Weisung an den Bürgermeister, wie er die ihm nach dem Gemeindegesetz zustehende Ressortverteilung wahrzunehmen habe, ist die Hohenemser Stadtvertretung wieder zur Tagesordnung übergegangen. Mangels Mehrheit ist auch die in Aussicht gestellte rechtliche Prüfung der Zulässigkeit gegenstandslos geworden – ein Nicht-Beschluss kann nicht angefochten werden.

Dabei ist der Sachverhalt eigentlich klar. Nach Bundesverfassung und Gemeindegesetz ist der Bürgermeister der Stadtvertretung verantwortlich und das wurde von den Höchstgerichten bisher so interpretiert, dass sie als oberstes Organ der Gemeinde auch dem Bürgermeister und dem Gemeindevorstand Weisungen erteilen könne. Allerdings stütze sich diese Rechtsprechung sehr stark darauf, dass eine Gemeinde- oder Stadtvertretung bisher das einzige von der Bevölkerung direkt gewählte Organ war. Bürgermeister und Gemeinderat wurden ja früher von der Gemeindevertretung gewählt. Seit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister durch die Bevölkerung sieht das natürlich etwas anders aus. Seine gleichrangige Legitimation durch eine Volkswahl steht nun in einem Spannungsverhältnis zum Weisungsrecht der Gemeindevertretung.

Bisher hat das in der Praxis keine Rolle gespielt. Die Fälle, in denen die Partei des Bürgermeisters, notfalls mithilfe eines Koalitionspartners, in der Gemeindevertretung keine Mehrheit gehabt hätte, waren selten. Das ändert sich zunehmend, was bei der letzten Gemeindewahl schon gut zu beobachten war. Eine politisch anders ausgerichtete bunte Mehrheit in der Gemeindevertretung könnte einen andersfarbigen Bürgermeister mit zahlreichen Weisungen ganz schön vor sich hertreiben und in seine Amtsführung bis ins Detail eingreifen. Wenn der Versuch in Hohenems in anderen Gemeinden erfolgreichere Schule machte, wäre das keine gute Entwicklung.

Dass die Hohenemser Stadtvertretung natürlich auch dem grün-emsigen Vizebürgermeister Bernhard Amann Weisungen erteilen könnte, ist in dem ganzen Trubel ziemlich unbeachtet geblieben. Dafür fehlen der FPÖ als klar mandatsstärkster Fraktion lediglich drei Stimmen, die sich in einem Konfliktfall auch noch einmal finden ließen. Kuriosum am Rande: In Wien haben auch die Grünen daran mitgewirkt, dass – offenkundig nur, weil es sich um die FPÖ handelt – die zweitstärkste politische Kraft im Rathaus überhaupt keine Arbeitsbereiche erhalten hat. Mit Tradition und der Doppelfunktion von Wien als Land und Gemeinde ist das nicht wirklich erklärbar. Den Wirbel, den die Grün-Emsigen in Hohenems veranstaltet hätten, wäre ihnen von Bürgermeister Egger Ähnliches angetan worden, kann man sich gut vorstellen.

Den Wirbel kann man sich gut vorstellen.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.