Mindestsicherung bleibt ungekürzt

Vorarlberg / 15.03.2016 • 20:04 Uhr
Geht es nach acht von neun Soziallandesräten, ist die Deckelung der Mindestsicherung vom Tisch. Foto: Apa
Geht es nach acht von neun Soziallandesräten, ist die Deckelung der Mindestsicherung vom Tisch. Foto: Apa

Acht von neun Landesräten gegen Deckelung. Das Verschlechterungsverbot soll bleiben.

Wien. Der von der ÖVP vorangetriebene Vorschlag, die Mindestsicherung auf 1500 Euro pro Familie zu begrenzen, ist offensichtlich vom Tisch. Bei einem ersten Treffen der Soziallandesräte mit Sozialminister Alois Stöger (55, SPÖ) sprachen sich acht der neun Landesräte gegen diese Deckelung aus. Das berichtet Vorarlbergs Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (51, Grüne) nach dem Treffen. Auch der Minister sei dagegen, der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes äußere in einem Gutachten ebenfalls Bedenken.

Nur Niederösterreichs Vertreterin Barbara Schwarz (56, ÖVP) befürworte eine Deckelung. Die ÖVP fordert, die Mindestsicherung bei 1500 Euro einzufrieren, was vor allem Familien mit mehreren Kindern treffen würde. Eine Entscheidung könnte bis Ende April fallen. Bis dahin soll der Entwurf für die neue Bund-Länder-Vereinbarung (15a-Vereinbarung) zur Mindestsicherung stehen. Wiesflecker ist guter Dinge: „Es waren konstruktive Gespräche. Wir können den Fahrplan wohl einhalten.“

Eine weitere Entscheidung sei beim Verschlechterungsverbot gefallen. Demnach soll es nicht gestrichen werden, allerdings mehr Freiheiten für die Bundesländer beinhalten. Das Verschlechterungsverbot hat 2010 dafür gesorgt, dass beim Übergang von der Sozialhilfe in die bedarfsorientierte Mindestsicherung niemand benachteiligt wird. Die Landessozialreferenten können sich vorstellen, dass innerhalb des Budgets Schwerpunkte verschoben werden können.

Gutachten in Flüchtlingsfrage

In der Frage, ob Flüchtlingen die Mindestsicherung gekürzt werden kann, habe das Ministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben. „Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass zumindest Konventionsflüchtlinge gegenüber Österreichern nicht schlechtergestellt werden dürfen“, lässt Wiesflecker vorausblicken. Parallel dazu habe der Europäische Gerichtshof in einem neuen Erkenntnis festgestellt, dass dies auch für subsidiär Schutzberechtigte gelte. Das Gutachten soll in zwei Wochen fertig sein. Ziel der Referenten sei es, eine österreichweit einheitliche Lösung zu finden, betont Wiesflecker. Außerdem sollen in der neuen 15a-Vereinbarung Sachleistungen ausdrücklich ermöglicht werden. Vorarlberg arbeite schon jetzt damit. Wird der Fahrplan tatsächlich eingehalten, soll der Entwurf im April in Begutachtung gehen, anschließend als Teil des Finanzausgleichs vom Nationalrat und den Bundesländern beschlossen werden. Ende des Jahres könnte die Vereinbarung in Kraft treten.

Wir können den Fahrplan wahrscheinlich einhalten.

Katharina Wiesflecker