Neos suchen juristischen Rat
Keine Akteneinsicht für Neos im Hypo-U-Ausschuss. Erste Auskunftspersonen fixiert.
Bregenz. Wer ist „der
Untersuchungsausschuss“? Rechtlich scheint es klar zu sein: Der Untersuchungsausschuss sind alle gewählten 14 ordentlichen Ausschussmitglieder. Nicht die Ersatzmitglieder, nicht die Zuhörer. Laut Landesverfassung darf nur „der Untersuchungsausschuss“ Akten sehen. Zu diesem Ergebnis kam der Hypo-U-Ausschuss am Dienstag in seiner zweiten Sitzung im Landhaus. Zum Ärger Reinhold Einwallners (SPÖ) und erst recht der Neos. Für Einwallner heißt das: Er darf erst Unterlagen sehen, sobald er für Michael Ritsch (SPÖ) nachrückt, sollte dieser ausfallen. Das könnten mehrere Hundert Seiten sein, die er in kurzer Zeit durchzublättern hätte. „Das verunmöglicht eine richtige Vorbereitung“, ist sich Einwallner sicher. Für die Neos bedeutet es, dass sie gar keine Chance haben, einen Akt zu sehen. Sie sind Zuhörer, die Fragen stellen dürfen. „Aber wie sollen wir Fragen stellen, wenn wir die Akten nicht kennen?“, ärgert sich Neos-Vorsitzende Sabine Scheffknecht.
Die Landesjuristen sind sich einig: Die Landesverfassung ist wörtlich auszulegen. Verfahrensanwalt Karl Weber stimmt zu: „Das ist eine rein juristische Sicht und korrekt. Politisch kann man es natürlich anders sehen.“ ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sagt ebenfalls: „Die Sache ist klar, sie sind eben keine Mitglieder. Es ist schade, dass sie aussteigen.“ Wie angekündigt haben die Neos den U-Ausschuss während der Sitzung verlassen. Sie wollen nun ein Rechtsgutachten einholen. Sollte dies im Neos-Sinne ausfallen, wollen sie einen neuen Anlauf starten, schildert Scheffknecht. Das Gutachten müsste noch im Sommer fertig sein. Bis dahin werden die Neos an ihrem Entschluss festhalten.
Grünen-Klubobmann Adi Gross bedauert: „Es ist sehr schade, dass keine Lösung gefunden wurde. Wir hätten die Neos gerne dabei. Auch den Ersatzmitgliedern hätten wir gerne Akteneinsicht zugestanden. Vielleicht finden wir noch einen Weg.“ FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer blickt bereits in die Zukunft: „Wir müssen uns auf jeden Fall mit der Verfassung beschäftigen und das für den nächsten Ausschuss in Angriff nehmen.“
Drei Auskunftspersonen
Der Akteneinsicht widmete der Ausschuss über eine Stunde – die restlichen Tagesordnungspunkte waren hingegen flott abgehandelt und einstimmig beschlossen worden. Sowohl der Antrag auf Aktenlieferung als auch der Fahrplan. Letzterer beinhaltet die Auskunftspersonen. Im September werden erstmals welche geladen: Der ehemalige Landesamtsdirektor Johannes Müller, der Leiter der Abteilung „Regierungsdienste“, Harald Schneider, und der Leiter des Büros für Zukunftsfragen, Manfred Hellriegl. Der Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2006 zum „Global Marshall Plan“ wird erörtert. Damals beschloss der Landtag, den Plan zu unterstützen, der festlegt, „faire Finanzströme“ zu ermögliche und zu fördern, wie es darin heißt. Das Trio soll Auskunft geben, wie weit der Beschluss umgesetzt wurde.
Mit Fahrplan, Auskunftspersonen und Akteneinsicht sind alle vorbereiteten Themen abgehandelt. Damit ist die dritte Sitzung am 15. Juli hinfällig – am 9. September geht es weiter. Bis dahin wird auch Michael Ritsch einsatzfähig sein. Er fehlte am Dienstag gesundheitsbedingt, Stellvertreter Allgäuer übernahm den Ausschuss-Vorsitz.
Die Sache ist klar, sie sind eben keine Ausschuss-mitglieder.
Roland Frühstück