Jungärzte in der Warteschleife

Spitäler müssen neu um jede Ausbildungsstelle ansuchen. Das geht auch ins Geld.
Feldkirch. Die Anträge würden nur schleppend und teilweise auch noch unvollständig einlangen, polterte unlängst der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger. Adressaten seiner ärgerlichen Äußerungen waren die Krankenhäuser, die aufgrund der neuen Ausbildungsverordnung ihre Ausbildungsstellen von den Landesärztekammern neu genehmigen lassen müssen. Allein für die fünf Landeskrankenhäuser in Vorarlberg hieß das: 130 Anträge einreichen. Was laut Markus Schuler, Leiter des Personalmanagements der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG), aber schon längst geschehen ist.
Bislang sind zwar 21 Ansuchen für Allgemeinmedizin, aber noch keine für Sonderausbildungen genehmigt worden. Das heißt: „Wir können jenen Ärzten, die jetzt in der Basisausbildung sind, noch nicht garantieren, dass sie ihre Ausbildung fortsetzen können, da die entsprechenden Anerkennungsverfahren noch nicht durch sind“, sagt Schuler. Aber: „Die Ärztekammer hat uns den Abschluss bis Herbst in Aussicht gestellt.“ Außerdem gebe es die Zusicherung, die Genehmigungen wie angesucht rückwirkend mit 1. März 2016 zu erteilen.
Drei Aktenordner voll
Die im Jahr 2014 beschlossene Novelle der Ärzteausbildung, welche die allgemeinärztliche und fachärztliche Ausbildung regelt, macht es notwendig, dass alle österreichischen Krankenhäuser Ausbildungsstellen neu beantragen müssen, was mehr als 2000 Anträgen entspricht. Grund für die Häufung ist, dass für jede Ausbildungsstelle ein eigener Antrag eingereicht werden muss. Das ist nicht nur ein administrativer Aufwand, denn allein die Anträge für die Landeskrankenhäuser füllen drei Aktenordner. Die Sache geht auch ins Geld. Pro Genehmigung kassiert die Ärztekammer nämlich 350 Euro. Ergibt für die KHBG eine Rechnung von rund 50.000 Euro.
Zusatzinformationen
Die Anträge auf Genehmigung der 130 Ausbildungsstellen wurden vom Personalmanagement der Krankenhausbetriebsgesellschaft zwischen Dezember 2015 und Jänner 2016 eingebracht. Doch mit dem Ausfüllen der Ansuchen war es längst nicht getan. „Zusätzlich mussten die medizinischen Abteilungsleiter für jede Stelle eine ganz Liste an Informationen liefern“, verdeutlicht Markus Schuler die aufwendige Prozedur. Unter anderem brauchte es Nachweise des Ausbildungskonzepts, der Abteilungs- und Personalstruktur sowie von organisatorischen Rahmenbedingungen und Leistungszahlen. „Diese Vorgehensweise hat für alle Beteiligten, das gilt für Ärztekammer, Bundesministerium und Krankenhausträger gleichermaßen, neue Anforderungen gebracht“, resümiert Schuler und gibt sich zuversichtlich, dass sich die Verzögerungen in Bälde auflösen.
Gemäß dem geltenden Ärztegesetz ist nach sieben Jahren ein Re-Zertifizierungsverfahren verpflichtend vorgeschrieben, sodass die Voraussetzungen für die Anerkennung der bestehenden Ausbildungsstellen weiterhin gegeben sind.
Uns wurde der Abschluss bis Herbst in Aussicht gestellt.
Markus Schuler