Eine halbe Million Euro, um Häftlinge zu heilen

Vorarlberg / 27.02.2017 • 19:30 Uhr
Eine halbe Million Euro, um Häftlinge zu heilen

Bund erhöht Beitrag für Spitalsaufenthalt von Häftlingen. Vorarlberg erhält 515.000 Euro.

Bregenz, Wien. Arbeitnehmer in Österreich können sich im Krankheitsfall auf die Sozialversicherung verlassen. Arbeitslose sind ebenfalls versichert. Aber auch hierzulande gibt es Personengruppen, die von der gesundheitlichen Grundversorgung ausgenommen sind. Häftlinge zum Beispiel. Jetzt ist es natürlich nicht so, dass ein Gefängnisinsasse mit einem gebrochenen Bein keine Hilfe bekommt; bezahlt wird dies jedoch von den Behörden, nicht von der Versicherung. Deshalb gilt jener Tarif, der auch für unversicherte Privatpatienten verrechnet wird und deutlich über jenem von Versicherten liegt. Insgesamt gab der Justizapparat für die Gesundheit der Häftlinge im Jahr 2015 rund 79,4 Millionen Euro aus. 2011 waren es noch 70,3 Millionen. Den größten Anteil davon machen laut Zahlen des Justizministeriums Beiträge für Spitäler aus: 2011 waren es 37,2 Millionen Euro, 2015 schon 42,3 Millionen Euro.

Jener Betrag, der an die Länder floss, blieb hingegen seit 1. Jänner 2009 unverändert. 8,5 Millionen Euro erhielten die Bundesländer jährlich, um die Behandlungen ihrer Häftlinge zu bezahlen. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen wurde diese Summe nun erhöht. Zukünftig überweist das Ministerium 12,7 Millionen Euro an die Länder. Vorarlberg erhält 515.000 Euro, zuvor waren es 345.000 Euro. Die betreffende 15a-Vereinbarung wird am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags beschlossen.

Dies ist nicht das einzige Thema, mit dem sich die Ausschussmitglieder am Dienstag beschäftigen. Neben weiteren Bund-Länder-Vereinbarungen steht ein FPÖ-Antrag zum Kopftuchverbot für Landesbedienstete auf dem Programm. Ausschussobmann Thomas Winsauer (ÖVP) spricht von einer theoretischen Diskussion: „In der Praxis sind mir keine Fälle bekannt.“ Dennoch möchte er zunächst die Debatte abwarten, bevor die ÖVP entscheidet, ob sie zustimmt. Auch die Neos haben einen Antrag eingebracht. Sie wollen die Wahlkampfkostenrückerstattung senken. Und zwar sollen Parteien bei der Landtagswahl höchstens 1,50 Euro, bei der Gemeinde- und Bürgermeisterwahl zwei Euro pro Wahlberechtigten zurückbekommen.

Auch das Kanalisationsgesetz wird im Ausschuss behandelt. Demnach soll Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, bei Kanalgebühren eine Mindestgebühr einzuheben, unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch.