Unterlegene Bewerberin will weiter Direktors-Job

Bregenzer Pädagogin bekämpft die Bestellung juristisch. Das Verfahren läuft.
Ranweil. Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Rankweil hat eine Direktorin. Eine allgemein anerkannte noch dazu. Ulrike Münst bekleidet das Amt der Schulleiterin seit Frühjahr 2016. Sie setzte sich bei der Bewerbung im Objektivierungsverfahren des Landesschulrates als erstgereihte Kandidatin durch, war schon zuvor vom Kollegium der Schule zur Wunschkandidatin gekürt worden, und letztlich gab auch das Bildungsministerium grünes Licht.
Nicht aufgegeben
Doch ihre Konkurrentin um den Posten, eine Pädagogin aus Bregenz, will sich damit nicht abfinden. Schon nach der von der Objektivierungskommission erstellten Kandidatenreihung legte sie Beschwerde ein. Sie vertritt den Standpunkt, als besser qualifizierte Kandidatin zu Unrecht nicht als Nummer eins gesetzt worden zu sein. Das verzögerte damit den Amtsantritt der vorgeschlagenen Schulleiterin. Deren Vorgängerin kehrte damals aus dem bereits angetretenen Ruhestand zurück, um das entstandene Führungsvakuum zu füllen. Die Beschwerden der zweitgereihten Kandidatin wurden indes von den Verwaltungsgerichten abgewiesen. Doch auch als Ulrike Münst den Zuschlag vom Bildungsministerium erhielt, gab die unterlegene Bewerberin nicht auf.
Der Verfassungsgerichtshof erkannte schließlich, dass der Bregenzer Pädagogin Parteienstellung im Verfahren zugestanden wäre, und verwies den Fall für eine inhaltliche Letztbeurteilung zurück an das Bundesverwaltungsgericht. Dort befindet sich der Akt jetzt.
Ungewissheit
Wie das Ganze nun ausgehen kann? Auf VN-Anfrage gab das Bildungsministerium zur Antwort: „Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt nochmalig zu entscheiden, kann Ermittlungen durchführen und das Verfahren (auch anderslautend als die Behörde) abschließen. Das BVerwG könnte auch den Bescheid der Behörde aufheben, an das Ministerium zurückverweisen und dieses in seiner Entscheidung einengen bzw. daran binden.“
Für Landesschulratsdirektorin Evelyn Marte-Stefani ist dieser Fall einzigartig. „So was gab es bei uns noch nie. Wir müssen sogar in Betracht ziehen, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Verhandlung ansetzt. Ich habe keine Ahnung, was letztlich herauskommt.“ Völlig ungewiss sei auch, wie lange sich die Sache noch hinziehen werde.
Von den VN um eine Stellungnahme gebeten, wollte die beschwerdeführende Direktors-Kandidatin nichts sagen. Das Verfahren laufe. Auch Direktorin Ulrike Münst wollte sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern.
Rudolf Riedmann, Personalvertreter an der HLW Rankweil, nahm gegenüber den VN zur Situation Stellung: „Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem es jedem zusteht, seine Möglichkeiten zu nützen. Das macht diese Bewerberin. Im Namen der Kollegen halte ich jedoch fest: Wir stehen hinter unserer Chefin und haben uns auch nach dem Hearing in einer anonymen Abstimmung für sie als unsere Nummer-eins-Kandidatin entschieden.“
Die unterlegene Bewerberin hatte sich bereits 2014 für das Amt der Direktorin an der HLW Riedenburg beworben. Damals entschied sich die Objektivierungskommission für Gebhard Hinteregger, der den Posten auch erhielt.