Regress drückt aufs Börserl

Vorarlberg / 19.10.2017 • 19:24 Uhr
Weil noch vieles unklar ist, weiß niemand, in welchem Ausmaß die Heime von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen sind.vn/hartinger
Weil noch vieles unklar ist, weiß niemand, in welchem Ausmaß die Heime von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen sind.vn/hartinger

Wer aktuell Mindestsicherung für Pflege braucht, bezahlt die Differenz oft selbst.

Bregenz „Am 1. Jänner 2018 wird der Pflegeregress abgeschafft. Das ist alles, was wir wissen.“ Daniel Siegl, Obmann der ARGE Heim- und Pflegeleitungen ist nicht der einzige, der mit dieser dürftigen Information seine liebe Not hat. Auch Ämter und Behörden tun sich schwer mit Auskünften, besonders was Anträge auf Mindestsicherung zur Deckung eines jetzt akuten Pflege- und Betreuungsbedarfs angeht. „Wir können nur sagen, dass bis Jahresende die bestehende Rechtsmaterie gültig ist und weiterhin Liegenschafts- oder Barvermögen einzusetzen sind“, erklärt etwa Alexander Alge, Leiter der Abteilung Soziales in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn.

Als Konsequenz daraus würden sich Antragsteller häufig entschließen, zur Überbrückung die Kostendifferenz aus der eigenen Tasche zu zahlen. Ansuchen um Mindestsicherung für 2018 können zwar bereits jetzt eingebracht werden. Alge rechnet jedoch damit, dass das Gros erst mit Jahresanfang einlangt. Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker brennt das Thema ebenfalls unter den Nägeln. „Bisher hat der Wahlkampf jede Diskussion darüber verhindert“, merkt sie an. Jetzt sei das Land jedoch dabei, die nächsten Schritte einzuleiten. Es gilt, die finanzielle, rechtliche und inhaltliche Ausgestaltung der neuen Regelung auf Schiene zu bringen. „Einfach ist es nicht“, räumt Wiesflecker ein. Sie geht davon aus, dass der Druck auf die Pflegeheime mit dem Entfall des Regresses wächst. Die Schaffung von zusätzlichen Plätzen durch Neubauten schließt sie vorderhand aber aus. „Zuerst müssen wir die anderen Bereiche ausschöpfen.“ Priorität hat demzufolge die Stärkung der ambulanten Dienste. Eine noch zentralere Funktion kommt laut Katharina Wiesflecker dem Case-Management in der Steuerung und Beratung von Pflege- bzw. Betreuungsleistungen zu.

Personalprobleme

Diese Meinung vertritt auch Daniel Siegl. Gleichzeitig betont er, dass wohl noch stärker zwischen Wunsch und Bedarf differenziert werden muss. „Vorgelagerte Strukturen wie die 24-Stunden-Betreuung sind im Vergleich zu einer Heimunterbringung nämlich sehr teuer“, begründet Siegl. Deshalb sollte zuerst ganz genau abgeklärt werden, was an Pflege zu Hause tatsächlich noch möglich ist. Sollte es nach dem 1. Jänner 2018 einen Ansturm auf Heimplätze geben, würde das die Heime außerdem vor enorme personelle Probleme stellen. „Wir spüren den Mangel schon jetzt“, gibt Siegl zu bedenken. Ende November soll eine vom Land in Auftrag gegebene Bedarfserhebung vorliegen, die allerdings nicht die Auswirkungen der Pflegeregressabschaffung berücksichtigt. Je nachdem rechnet Katharina Wiesflecker damit, den Plan in ein bis zwei Jahren anpassen zu müssen.

Finanzreferenten beraten

Laut den Prognosen des Sozialministeriums hätte Vorarlberg einen Mehrbedarf von 240 Heimplätzen. Diese zu schaffen würde Investitionskosten von rund 20 Millionen Euro erfordern. Die jährlichen Betriebskosten kämen auf zehn Millionen Euro. Insgesamt will der Bund den Ländern zur Abgeltung des finanziellen Entfalls aber nur 100 Millionen Euro zugestehen. „Das reicht nie“, hält Wiesflecker dagegen. Auch die Finanzreferenten der Länder werden sich bei ihrer heutigen Konferenz mit dieser Materie beschäftigen. Außerdem geht es um die Frage, ob der im Pflegegesetz verankerte maximale Wachstumspfad bei den Pflegeausgaben überhaupt noch zu halten ist.

„Zuerst müssen wir die anderen Bereiche in der Pflege ausschöpfen.“

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