Wahlkartencausa in zwei Wochen vor Gericht

Am 11. Dezember startet Prozess zur Bludenzer Wahlwiederholung.
Bludenz 33 Monate sind seit den bisher letzten Gemeindewahlen in Vorarlberg vergangen. Am 15. März 2015 wählten 96 Kommunen ihre Gemeindevertreter und ihren Bürgermeister. In Hörbranz, Bludenz, und Hohenems mussten jeweils zwei Kandidaten am 29. März zur Stichwahl um den Bürgermeistersessel antreten. In Bludenz und Hohenems hob der Verfassungsgerichtshof die Wahl auf, die jeweiligen Wahlverlierer hatten das Ergebnis angefochten. In Hohenems, weil Wahlkarten an Dritte, also Verwandte, ohne Vollmacht ausgegeben worden seien. In Bludenz, weil es zu Sammelbestellungen gekommen sei. Als am 20. Dezember 2015 die Stichwahl in den Städten erneut über die Bühne ging, war die Justiz ob der Vorwürfe schon aktiv.
In Hohenems musste sich ein Rathausmitarbeiter vor Gericht verantworten, er wurde aber freigesprochen. In Bludenz endete das Ermittlungsverfahren in einer Anklage gegen vier Personen: Eine Stadtbedienstete, der ehemalige ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei Helfer müssen sich rechtfertigen. Zwei Jahre nach der wiederholten Stichwahl steht nun ein Termin für die Verhandlung fest: Am 11. Dezember beginnt der Prozess gegen alle vier Angeklagten.
Dreitägiges Verfahren
Das Gerichtsverfahren ist für drei Tage anberaumt, informiert Gerichtssprecher Norbert Stütler auf VN-Anfrage. Am 13. Dezember sollen im Schwurgerichtssaal am Feldkircher Landesgericht die Urteile gesprochen werden. Bis dahin war es ein langer Weg. Nachdem die Feldkircher Staatsanwaltschaft ermittelte, übernahmen die Innsbrucker Kollegen den Fall. Es folgten erneute Einvernahmen von Zeugen und Beschuldigten, bis am Ende des Vorjahrs ein sogenannter Vorhabensbericht im Justizministerium landete, der kurz darauf an den Weisungsrat ging. Dieser gab im Februar dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft statt, gegen vier Beschuldigte Anklage zu erheben. Insgesamt ermittelten die Behörden in Bludenz gegen sechs Personen, unter anderem gegen Bürgermeister Mandi Katzenmayer. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch eingestellt.
In der Hohenemser Causa hatte die Staatsanwaltschaft sogar sieben Verdächtige im Visier, von denen schließlich ein Mann vor Gericht musste. Er wurde freigesprochen. Die Staatsanwälte gingen nicht in Berufung, der Freispruch ist also rechtskräftig. Auch jene vier verbliebenen Angeklagten in der Bludenzer Wahlkartencausa sollten bald Klarheit haben. Nach einer langen Zeit des Wartens wird 33 Monate nach der Vorarlberger Gemeindewahl das Kapitel bald endgültig abgeschlossen.