Anklage: Mordversuch wegen Streit um Handy

VN / HEUTE • 09:39 Uhr
Gericht
Der Beschuldigte zeigt sich nicht im Sinne der Anklage geständig. Eckert (2)

Vor Gericht beschuldigter 21-jähriger Türke kündigte „Mord“ in Sprachnachricht bereits an.

Feldkirch 13. Februar 2025: Der 21-jährige Türke, der erfolglos um Asyl ansuchte, trifft sich mit seinem Bekannten, einem 46-jährigen Landsmann, am Feldkircher Bahnhof. Er hat mit dem Mann scheinbar noch eine Rechnung offen.

Der Hintergrund: Der Asylwerber hatte sein Handy im Dezember 2024 in einem Zug in Deutschland liegengelassen. Eine Frau fand es, rief den 46-Jährigen an und schickte ihm das gefundene Gerät. Der Türke sandte es weiter an seinen 21-jährigen Landsmann. Dabei ging das Paket verloren. Das Handy war weg. Daraufhin schickte der nun Angeklagte dem Absender auf Türkisch eine Sprachnachricht: “Wo ist mein Handy, Mann! Ich werde Dich ermorden, sobald ich Dich in meine Hände bekomme”.

Handyverlust war Katastrophe

Offenbar war es für den 21-Jährigen nur schwer verkraftbar, damals sein Handy verloren zu haben. An jenem Tag im Februar trifft er sich mit seinem 46-jährigen Bekannten gegen 16.30 Uhr am Feldkircher Bahnhof. Das Opfer arbeitete damals dort. Am Bahnhofsvorplatz zieht der 21-Jährige plötzlich ein Messer, das eine Klingenlänge von einer Handbreite haben dürfte. Es wird nie gefunden. Er sticht dem Gegenüber laut Anklage in den rechten Unterbauch, danach folgen drei weitere Stichbewegungen, die vom Opfer allerdings abgewehrt werden können. Es kommt zu einem Durchstich des Bauchfells im rechten Unterbauch. Das Opfer muss notoperiert werden.

Lachender Angeklagter

Beim nunmehrigen Prozess am Landesgericht Feldkirch ist der Angeklagte nicht geständig, jedenfalls nicht bezüglich eines versuchten Mordes. Auf dem Video ist zu sehen, wie der Beschuldigte offenbar mehrfach wuchtig in Richtung des Opfers sticht und es dabei an der Jacke festhält. Schlussendlich kann der Angegriffene dennoch fliehen. Als dem Angeklagten die Videoaufzeichnung gezeigt wird, lacht er nur und meint: “Ich habe mir gewünscht, dass ich öfters getroffen hätte. Er hatte es verdient. Er hat meine Privatsphäre verletzt. Er hatte Glück, dass ich nur einmal getroffen habe”.

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Durchaus zurechnungsfähig

Gerichtspsychiater Reinhard Haller sieht den Mann durchaus als zurechnungsfähig an, wenngleich durch heftige Erregung, Persönlichkeitsstörung und Cannabismissbrauch leicht eingeschränkt. Haller sieht den Mann als emotional instabil und narzisstisch. Der Schwurgerichtsprozess ist für den ganzen Tag anberaumt, dann müssen die acht Geschworenen entscheiden, ob und wegen welches Deliktes der 21-Jährige schuldig ist.

Der Angeklagte sagt in seiner Verantwortung, dass er nicht töten wollte, aber durchaus im Zorn die Absicht hatte, den anderen schwer zu verletzen.

Gericht
Verteidiger Rechtsanwalt Martin Kloser (l.), Gerichtspsychiater Reinhard Haller und rechts von ihm die öffentliche Anklägerin.

Viele belastende Gründe

Staatsanwältin Julia Berchtold nennt im Plädoyer mehrere Gründe, warum sie von einem Mordversuch überzeugt ist: “In den Sprachnachrichten kündigt der Angeklagte ja an, dass er das Opfer umbringen wird. Der Beschuldigte hörte nicht von selbst auf zuzustechen, sondern das Opfer konnte flüchten, indem es sich die Jacke abstreifte. Der Angreifer verfolgte den Flüchtenden anschließend noch mehrere Meter weit über den Feldkircher Bahnhofplatz. Und schlussendlich lachte der Beschuldigte beim Vorführen des Videos und meinte, dass es das Opfer verdient hätte und dass er es bedauere, ihn nicht öfters getroffen zu haben”. Verteidiger Martin Kloser räumt ein, dass sein Mandant zornig war und nur einen Verletzungsvorsatz hatte, eine Tötungsabsicht verneint der Rechtsanwalt.