Wahlkartenprozess findet kein Ende

Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel angemeldet.
Bregenz Der Nachhall der Gemeindewahlen 2015 in Vorarlberg wird auch im neuen Jahr zu hören sein. Nachdem vergangene Woche alle vier Angeklagten der Bludenzer Wahlkartencausa freigesprochen wurden, hat die Staatsanwaltschaft nun Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Damit geht das lange Warten für die Beteiligten weiter.
Fast drei Jahre liegt die Bürgermeisterstichwahl in Bludenz mittlerweile zurück, zumindest der erste Versuch, der nach Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Unregelmäßigkeiten bedeutet: Wahlkarten wurden systematisch von Dritten bestellt und an Dritte ausgegeben. Auch die Justiz wurde hellhörig: Sie begann zu ermitteln und tat dies bis Anfang 2017. Dann stand fest, dass sich vier Personen vor Gericht verantworten mussten. Einer Gemeindebediensteten wurde in 195 Fällen Amtsmissbrauch vorgeworfen. 81 Mal davon soll sie der ehemalige Bezirksgeschäftsführer dazu angestiftet haben. Die Staatsanwaltschaft bezog sich dabei auf den Wahlkartenservice der Bludenzer Volkspartei, den der ehemalige Bezirksgeschäftsführer der Partei ausführte.
Auch zwei ÖVP-Wahlkämpfer mussten sich verantworten, weil sie den Wahlkartenservice in Anspruch genommen hatten. Eine Wahlkämpferin drei Mal, ein Wahlkämpfer einmal. Ihnen warf die Staatsanwältin ebenfalls Anstiftung zum Amtsmissbrauch vor. Vor einer Woche ging in Feldkirch der Prozess über die Bühne. Alle vier Angeklagten wurden freigesprochen, da die Richterin keinen Amtsmissbrauch sah, denn Amtsmissbrauch beinhaltet das Wissen, dass es sich dabei um eine rechtswidrige Aktion handelt, die den Bürgern schadet. Da der Gemeindebediensteten kein Amtsmissbrauch unterstellt wurde, konnten die anderen drei Angeklagten sie auch nicht dazu angestiftet haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, wie Heinz Rusch von der Feldkircher Staatsanwaltschaft auf VN-Anfrage bestätigt. Das heißt, die Behörden warten nun auf das schriftliche Urteil und entscheiden dann. Auch in der Wahlkartencausa in Hohenems wählten die Staatsanwälte nach dem Freispruch dieses Vorgehen, sahen später aber von einer Berufung ab.